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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

15.06.2020 um 14:49
Zitat von cycliccyclic schrieb:Eigentlich ist dazu alles gesagt. Du hast das aus meiner Sicht durchaus soweit zutreffend zusammengefasst.
Für mich bleibt es trotzdem dabei, kein dringender Tatverdacht, keine Untersuchungshaft. Führen auch einseitige Ermittlungen zu einem solchen dringenden Tatverdacht, dann besteht dieser nämlich trotzdem und F wäre vorerst in U-Haft geblieben .


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Wo ist Rebecca Reusch?

15.06.2020 um 14:57
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Für mich bleibt es dabei, kein dringender Tatverdacht, keine Untersuchungshaft. Führen auch einseitige Ermittlungen zu einem solchen dringenden Tatverdacht, dann besteht dieser nämlich trotzdem.
Wie habe ich mir das denn vorzustellen? Einseitige Ermittlungen ist doch ein schwerer Vorwurf oder nicht? Die StA-Statements lassen doch seither nie die Aussage weg, dass man in alle Richtungen ermitteln würde.
Also du meinst jetzt tatsächlich, ein Richter könnte rein theoretisch sagen: Ja die Ermittlungen waren total einseitig, aber der dringende Tatverdacht bleibt davon unberührt?
Das vor dem Hintergrund, dass man - jetzt bezogen auf den konkreten Fall - ja bis heute gerade damit argumentiert, dass man andere Szenarien weitgehend ausschließen könne? Das glaube ich nicht.


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15.06.2020 um 14:58
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ähm, genau das haben Sie aber laut Staatsanwaltschaft eben nicht. Es gibt im Haus keine Spuren eines Gewaltverbrechens.
Hätten die EB keine Spuren, dann würden sie wohl kaum solche Begrifflichkeiten in den Mund nehmen und das viel vager formulieren (es könnte sein, dass..... auch ein Unfall passiert ist...) etc.


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15.06.2020 um 14:59
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Ich hab ihn gelesen und bin nach wie vor der Auffassung es war von Beginn an relativ dünn und es ist nichts dazu gekommen. Was also zu Beginn gerade so gereicht hat, war mit zunehmender Haftdauer nicht mehr genug. Das hat doch nichts mit einseitigen Ermittlungen zu tun und allein darum ging es mir.
Dann hätte F als Beschuldigter entweder selbst oder seine Anwältin auch nur Haftprüfung beantragen können. Diese müssen keine Fristen einhalten und können jederzeit eine Haftprüfung beantragen, die nur den aktuellen Stand der Dinge prüft und ob aufgrund des aktuellen Stand der Dinge ein Haftbefehl noch weiter aufrechterhalten werden kann oder nicht weiter aufrechterhalten werden kann.

Der Anwältin Klein ging es aber um etwas anderes, was viel bedeutsamer ist. Ihr Mandant hätte aufgrund ihrer Meinung nach sehr dünnen Indizienlast niemals in U-Haft kommen dürfen. Der eigentliche Haftbefehl erfolgte ihrer Auffassung nach schon ungerechtfertigt - darum legte sie auch Haftbeschwerde ein.
Ansonsten hätte sie es nämlich auch nur bei einer Haftprüfung belassen können, die der Beschuldigte entweder selbst oder seine Verteidigung jederzeit stellen können und nur den aktuellen Stand der Dinge prüft und ob aufgrund des aktuellen Stand der Dinge ein Haftbefehl noch weiter aufrechterhalten werden kann oder nicht länger.

Man muss wirklich unterscheiden zwischen ob eine Maßnahme wie U-Haft beispielsweise überhaupt gerechtfertigt gewesen ist oder nicht - oder ob eine Maßnahme immer nur zu einem bestimmten Zeitpunkt noch gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist, aufrechterhalten werden kann oder nicht.

Haftbeschwerde ist auf jeden Fall eine ganz andere Hausnummer und bei Erfolg eine echte Klatsche für Ermittlungsrichter des Amtsgericht als auch die Staatsanwaltschaft.

Wie man sich hier nun letztendlich geeinigt hat oder warum genau es die Staatsanwaltschaft nicht auf das Landgericht, auf die höhere Instanz, ankommen lassen wollte - keine Ahnung.
Staatsanwaltschaft hätte ja Beschwerde einlegen können und den Entscheid der nächsthöheren Instanz überlassen können.

Was einige hier schon vermutet haben, vermute ich auch.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich vereinfacht und primitiv ausgedrückt eine Klatsche ersparen.
So haben Sie nur eine halbe Klatsche kassiert und wollten es aufgrund der vorliegenden dünnen Indizienlast vorläufig auch erst mal dabei belassen und nahmen bereits die Entscheidung des Ermittlungsrichters vom Amtsgericht hin.


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15.06.2020 um 15:00
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Schlussfolgerung das Haus nicht lebend, zumindest nicht selbstständig verlassen, dürfte keinesfalls aus der Luft gegriffen oder vorschnell getroffen worden sein.
Das Vorliegen sämtlicher zusammengetragener Anhaltspunkte + Erfahrungswerte + eine sorgfältige Abwägung allgemeiner realitätsnaher- und realitätsferner Aspekte einschließlich unter zusätzlicher Berücksichtigung von Verhaltensweisen auf die vermisste Person selbst bezogen. Was war typisch für sie, was eher untypisch? Was war auffällig, regelmäßig sogar, was war weniger auffällig etc?

Dass wir nur die Oberfläche kennen, lässt natürlich viel mehr Spielräume zu. Anders dürfte es auf Seiten der EB aussehen.
Sehr gut formuliert und damit könnte man eigentlich die Diskussion bis zum Vorliegen weiterer Aussagen / Anhaltspunkte auch aussetzen.


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15.06.2020 um 15:02
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Für mich bleibt es trotzdem dabei, kein dringender Tatverdacht, keine Untersuchungshaft. Führen auch einseitige Ermittlungen zu einem solchen dringenden Tatverdacht, dann besteht dieser nämlich trotzdem und F wäre vorerst in U-Haft geblieben .
Der dringende Tatverdacht allein reicht aber nicht, damit jemand in Untersuchungshaft verbleibt.
Dazu braucht es nämlich zusätzlich auch noch Haftgründe, ohne die läuft da nichts:

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
§ 112 - Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).



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15.06.2020 um 15:02
Zitat von autor77autor77 schrieb:Hätten die EB keine Spuren, dann würden sie wohl kaum solche Begrifflichkeiten in den Mund nehmen und das viel vager formulieren (es könnte sein, dass..... auch ein Unfall passiert ist...) etc.
Könntest du vielleicht mit einer Quelle belegen, welche Spuren die Ermittler haben?

Ich kenne nur das hier:
"Die Beweislage ist dünn", "Es ist nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangen wurde", "Selbstverständlich kann Rebecca noch leben", "Es ist pure Spekulation, wir wissen nicht was passiert ist",


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15.06.2020 um 15:03
Zitat von autor77autor77 schrieb:Hätten die EB keine Spuren, dann würden sie wohl kaum solche Begrifflichkeiten in den Mund nehmen und das viel vager formulieren (es könnte sein, dass..... auch ein Unfall passiert ist...) etc.
Das mit dem Unfall wurde doch letzten Sommer ins Spiel gebracht:

Wurde sie erwürgt oder starb sie möglicherweise bei einem Stolperunfall? Diesen beiden Fragen widmen sich die Ermittler gegenwärtig intensiv. Eine Antwort darauf zu finden sei aber sehr schwer ohne die Leiche, sagen sie. Beide Varianten könnten zutreffen. Sie sprechen dafür, dass keine Blutspuren am letzten Aufenthaltsort des Mädchens entdeckt worden sind. Und die Haare, die, wie berichtet, sichergestellt wurden, stammen nicht von der Schülerin. Für einen Unfall spricht auch, der Zusammenhalt innerhalb der Familie Rebeccas, sagen Fahnder.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/rebecca-aus-berlin-vermisst-seit-sechs-monaten-war-es-ein-unfall-oder-mord-li.8554


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15.06.2020 um 15:05
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Schlussfolgerung das Haus nicht lebend, zumindest nicht selbstständig verlassen, dürfte keinesfalls aus der Luft gegriffen oder vorschnell getroffen worden sein.
Da bin ich mir nicht ganz so sicher: Das könnten einfach Rückschlüsse sein aus dem

a) digitalem Tod und
b) dem Nichtanschlagen der Leichenspürhunde im Haus und am Twingo

Mehr Gründe braucht es m.E. nicht für die von Dir angeführte Schlussfolgerung.

Ich hab hier ja schon mal die Frage gestellt: Was spricht eigentlich von den harten, uns bekannten Fakten (also EB-Überzeugung mal aussen vor) dagegen, daß die beiden nicht ihre Handys abgeschaltet und nett zusammen gefrühstückt haben und anschliessend dann zusammen - lebendig - Richtung Polen gefahren sind?

Die Decke (in fast Wagenfarbe) könnte beim Losfahren dazu gedient haben RR auf dem Beifahrersitz zu verdecken.

Das ist eine durchaus ernst gemeinte Frage von mir.


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15.06.2020 um 15:07
Zitat von logical77logical77 schrieb:Die Decke (in fast Wagenfarbe) könnte beim Losfahren dazu gedient haben RR auf dem Beifahrersitz zu verdecken.
Und warum sollte Rebecca "verdeckt" werden? Da wäre doch Nichts illegal oder verdächtig gewesen bei dem Scenario? Es war ja ausser Florian keiner der Familie in der Nähe.


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15.06.2020 um 15:11
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Und warum sollte Rebecca "verdeckt" werden? Da wäre doch Nichts illegal oder verdächtig gewesen bei dem Scenario? Es war ja ausser Florian keiner der Familie in der Nähe.
... um das Narrativ aufrecht zu erhalten, daß sie ohne das Wissen oder Zutun von FR auf dem Weg zur Schule verschwunden ist.

- wäre einer meiner möglichen Erklärungen.


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15.06.2020 um 15:11
Zitat von cycliccyclic schrieb:Also du meinst jetzt tatsächlich, ein Richter könnte rein theoretisch sagen: Ja die Ermittlungen waren total einseitig, aber der dringende Tatverdacht bleibt davon unberührt?
Ich bin der Auffassung, dass der Vorwurf der einseitigen Ermittlungen allein nicht zu einer erfolgreichen Haftbeschwerde führt. Ist nämlich der dringende Tatverdacht (und liegen wie richtig bezeichnet Haftgründe vor) gegeben, bleibt der Tatverdächtige erst einmal in U-Haft.

Oder bist du der Auffassung, dass man den Schwager aus der U-Haft entlassen hätte, wenn kurz vor der Entscheidung Rebecca tot aufgefunden wurden wäre, in der Nähe der Sichtung durch die Reiterinnen? Dann wären doch die Ermittlungen gleichwohl vorher noch immer einseitig gewesen, es würde aber dringender Tatverdacht bestehen. Darauf wollte ich hinaus.

Aber letztlich auch egal.


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15.06.2020 um 15:12
Zitat von logical77logical77 schrieb:... um das Narrativ aufrecht zu erhalten, daß sie ohne das Wissen oder Zutun von FR auf dem Weg zur Schule verschwunden ist.

- wäre einer meiner möglichen Erklärungen.
Da hätte Rebecca ja nun auch die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und noch nicht einmal der TV wüsste was passiert ist. Macht für mich keine Logik den Mann mit einzubeziehen.


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15.06.2020 um 15:18
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Da hätte Rebecca ja nun auch die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und noch nicht einmal der TV wüsste was passiert ist. Macht für mich keine Logik den Mann miteinzubeziehen.
Ich glaube wir missverstehen uns. In diesem Szenario von mir würde der TV der RR helfen auszureissen.

Ich glaube auch, daß diese Spekulation hier als eine der Möglichkeiten für das Verschwinden von RR erlaubt ist. Falls nicht, einfach löschen.


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15.06.2020 um 15:20
Zitat von logical77logical77 schrieb:Glaube auch daß diese Spekulation hier als eine der Möglichkeiten für das Verschwinden von RR erlaubt ist. Falls nicht, einfach löschen
Für mich würde das bedeuten das zumindestens der TV Kenntnis vom Verschwinden hat und dies der suchenden Familie mal so vorenthält. Finde ich eigentlich weniger glaubhaft nach dieser Zeit. Aber egal, kann ja jeder sagen was ihm so einfällt.


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15.06.2020 um 15:22
Zitat von emzemz schrieb:Der dringende Tatverdacht allein reicht aber nicht, damit jemand in Untersuchungshaft verbleibt.
Dazu braucht es nämlich zusätzlich auch noch Haftgründe, ohne die läuft da nichts:
Soweit ich hier gelernt habe gilt das bei einem Tötungsdelikt aber nur in stark abgeschwächter Form:
Zitat von monstramonstra schrieb am 12.02.2020:Bei einem Tötungsdelikt bedarf es keiner Fluchtgefahr als Haftgrund. Es reicht dringender Tatverdacht (112 Abs. 3 StPO).
Zitat von pensionärpensionär schrieb am 12.02.2020:Fast richtig. Einen Punkt muß man trotzdem im Auge behalten - ich hatte das früher schon mal erwähnt:

Der dringende Tatverdacht für sich alleine genügt im Licht der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch im Fall des § 112 Abs. 3 StPO nicht, um Untersuchungshaft anzuordnen und zu begründen.

Es besteht nämlich über den reinen Gesetzeswortlaut hinaus die Notwendigkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 112 Abs 3 StPO, wonach auch in den Fällen der dort benannten Schwerkriminalität neben dem dringenden Tatverdacht zusätzlich Umstände gegeben sein müssen, "welche die Gefahr begründen, daß ohne die Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat in Frage gestellt sein könnten." (BVerfGE 19, 342,350.)

Es genügt aber, wenn Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr nach den Umständen des Falles nicht ausgeschlossen werden können und es genügt in der Regel eine mehr kursorische Begründung. Ich habe auch Haftbefehle gesehen, die sich auch in Fällen der Schwerkriminalität zusätzlich und sicherheitshalber auf § 112 Abs. 2 in Verbindung mit § 112 Abs. 3 StPO stützten und damit auch den strengeren Begründungsanforderungen des § 112 Abs. 2 StPO gerecht wurden.
Wenn ich das richtig verstehe ist es mehr eine "Formsache". Ist aber an der Stelle ja auch egal, denn die StA sagt ja selbst immer und immer wieder, dass kein dringender Tatverdacht besteht (hatte im Wiki mal überschlägig 11 Stellen gefunden). Damit hat sich das Thema U-Haft ja ohnehin erledigt.


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15.06.2020 um 15:31
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Oder bist du der Auffassung, dass man den Schwager aus der U-Haft entlassen hätte, wenn kurz vor der Entscheidung Rebecca tot aufgefunden wurden wäre, in der Nähe der Sichtung durch die Reiterinnen? Dann wären doch die Ermittlungen gleichwohl vorher noch immer einseitig gewesen, es würde aber dringender Tatverdacht bestehen. Darauf wollte ich hinaus.
Wenn sich natürlich plötzlich die Beweislage radikal verändert, dann hätte zwar ggf. theoretisch die Haftbeschwerde insofern erfolg haben können, dass bis dahin die U-Haft als unrechtmäßig eingestuft worden wäre, der TV aber wegen des nun akut vorliegenden dringenden Tatverdachts trotzdem in U-Haft geblieben wäre. Wobei ich annehme, dass es zu einer Entscheidung über die Haftbeschwerde, dann gar nicht mehr gekommen wäre. So stelle ich mir das jedenfalls vor - mit meinem hoffentlich halbwegs gesunden Rechtsempfinden.


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15.06.2020 um 15:42
@cyclic

Ist zwar jetzt egal, stimmt, aber im Falle F hätte es auf jeden Fall eine erhöhte Wahrscheinlichkeit auf folgendes gegeben:


a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen


Ist jetzt nur schnell aus § 112 StPO kopiert, aber hier hätte ich mir jeden Punkt, insbesondere aber a vorstellen können.



Fluchtgefahr dürfte weniger wahrscheinlich gewesen sein, wegen stabilen Verhältnissen. Familie, Job etc.


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