Wo ist Rebecca Reusch?
04.06.2020 um 17:28ChrisHal schrieb:Ohne "smoking gun" und nur auf Indizien basierend ist es, im Rechtsstaat, sehr schwierig an einer U-Haft festzuhalten . Das Entlassen aus der U-Haft bedeutet nicht das irgendetwas ihn entlastet sondern nur es ist nichts einschlägig belastendes dazu gekommenWollen wir mal realistisch denken:
Vieles wird man eh nicht mehr in Erfahrung bringen. Videoaufzeichnung von der Tat wird es nicht geben - noch Zeugen wird es geben, die ihn bei Tatbegehung beobachtet haben, war er ja wenn nur alleine mit ihr im Haus.
Ein Zufallsfund irgendwann einmal könnte eine Smoking Gun hervorbringen. Wobei die Aussichten darauf mit jedem Tag mehr schwinden und schon jetzt erheblich Zeit verstrichen ist.
Wenns ganz blöd laufen würde, kann man bei Fund Nahe Storkow nur Zusammenhänge mit seinen Fahrten, der Kesyerfassung des Kennzeichens der Himbeere herstellen, weil die sterblichen Überreste selbst nichts Brauchbares mehr hergeben würden.
Aber nehmen wir mal an die sterblichen Überreste werden in Zukunft irgendwann gefunden, Nahe Storkow, so wäre eine eventuelle Smoking Gun wie zb. Fasern der verschwundenen Decke im Rachen des Opfers und die Decke am Fundort mitsamt DNA des TV auch nur ein Indizienbeweis dafür, dass F seine Schwägerin getötet hat.
Direkt beweisen muss eine Smoking Gun also auch nichts. Direkt beweisen würde es nämlich nur, dass der TV die Decke in Händen gehalten, Gebrauch von ihr gemacht hat. Das könnte aber auch nur ausschließlich wegen der Verbringung passiert sein oder weil er im Haushalt mehrmals mit der Decke in Berührung gekommen ist.
Dass er seine Schwägerin mit der Decke auch getötet hat, wäre dann zwar eine naheliegende Schlussfolgerung, die vielleicht zusammen mit den anderen Indizien ausreichend genug sein könnten, aber ganz streng genommen ließen sich daraus auch noch andere Rückschlüsse/Möglichkeiten ziehen.
Ein Geständnis wäre dann noch hilfreich, obwohl ein Geständnis auch nur ein Indizienbeweis wäre. Theoretisch könnte er auch lügen und ein Geständnis würde nur dem Schutz eines unbekannten Täters dienen.
Nicht sehr naheliegend, aber auch nicht vollkommen unwahrscheinlich.
Also egal wie der Fall einmal ausgehen wird bzw. was das laufende Ermittlungsverfahren noch so zu Tage fördern wird - den unumstößlichen direkten Beweis für seine Schuld wird es nicht geben. Am Ende kann nur die Fülle an Indizien über Sieg oder Niederlage der Staatsanwaltschaft vor Gericht entscheiden.