MissRedford
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Wo ist Rebecca Reusch?
21.02.2020 um 17:45Durchblick0815 schrieb:„ Nach Ansicht des Landgerichts Köln verletzt die Veröffentlichung von Fotos eines Wohnhauses nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Eigentümers bzw. Bewohners, wenn der Name der Bewohner nicht erkennbar ist und der Betrachter des Fotos bildlich nicht mehr Informationen erhält, als derjenige, der selbst am Wohnhaus vorbeigeht bzw. fährt. In einem Fall seien die auf dem Foto enthaltenen Informationen identisch mit denen, die der Betroffene selbst an seinem Haus der Öffentlichkeit offenbart.“Alles gut.
Davon war ja aber nicht die Rede.
Außerdem entscheiden Gerichte je nach Sachlage ja anders.
Aber es ist ja jetzt auch nicht so wichtig das weiter auszuführen wer wo fotografiert werden darf usw..