logical77 schrieb:Warum sollte der Anwalt der Familie Akteneinsicht bekommen. Von der Familie ist ja niemand einer Tat beschuldigt worden. Davon abgesehen: Die Familie will doch gerade nichts davon wissen oder hören, warum und wieso der TV in ein Verbrechen an ihrer Tochter / Schwester involviert sein könnte. Das schliesst die Familie - zumindest gemäss Interviews und Medienveröffentlichungen - kategorisch aus. Der TV ist ein vollwertiges Mitglied der Familie - wie ein echter Sohn!
Jeder, der in einem Fall beteiligt ist, (als Kläger oder Beklagter) darf Akteneinsicht verlangen. Es gibt meines Wissens keinen "Familienanwalt", sondern nur die Anwältin des Verdächtigen F. Sie darf und wird Akteneinsicht verlangen. (Im Sinne ihres Mandanten.)
Die Familie von Rebecca (Eltern) haben meines Wissens nach keine Klage erhoben, noch sind sie Nebenkläger.
Kläger ist die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Gegenklage hat die Anwältin von F. geführt.
Wir wissen nicht, inwieweit F. die Eltern von Rebecca über Interna aus der Klageschrift informiert hat.
Es gibt also keinen "Familienanwalt" in dem Sinne.
Sollten die Eltern von Rebecca inzwischen Klage erhoben haben, ohne das ich davon gelesen habe, dann bitte korrigieren. Danke!