18022019 schrieb (Beitrag gelöscht):Ja richtig, aber die Mods lassen derartiges tw durchgehen und offenbar sind einigen hier die einschlägigen §§ des Strafgesetzbuches nicht so geläufig...
Offenbar auch Ihnen nicht, der vorhin ja auch von einer geplanten Tat ausging.
Ein Beispiel:
Wenn ich jetzt sagen würde, dass ich mir vorstellen kann, dass der TV einen Mord an Rebecca schon im Vorfeld geplant haben könnte (tue ich nicht, soll nur als Beispiel dienen) und auch noch über mögliche Tathergänge und Tötungsarten spekulieren würde - dann wäre das noch im gesetzlich zulässigen Rahmen hinsichtlich der Meinungsfreiheit, die man bei einem offiziellen Kriminalfall ausleben kann.
Ich dürfte nur keine anderen Personen, gegen die offiziell nicht ermittelt wird, hineinziehen.
Auch ihm irgendwelche Drogengeschichten zu unterstellen wäre grenzwertig, wenn diese nicht direkt vom TV selber kommen würden.
Was ebenfalls grenzwertig wäre, wenn ich Obiges folgendermaßen formulieren würde. Gilt auch nur als Beispiel, bloß nicht falsch verstehen:
Ja, F ist definitiv ein ein eiskalter Mörder, der alles mit Rebecca geplant hat. Dieses Schwein....
Die Presse, die gesamten EB wie StA und Polizei müssen da viel sensibler vorgehen, sich äußern. Wir Zivilpersonen haben im Rahmen eines offiziellen Falls tatsächlich mehr Freiheiten und dürfen eine Menge äußern. Das könnte man juristisch nicht ahnden, nur moralisch kritisieren.