Maira schrieb:Genau darum ging es.
Abhängigkeit in welcher Form auch immer mindert die Glaubwürdigkeit. Nichts anderes wollte ich ausdrücken.
Nein, nicht automatisch von vornherein. Ein Gericht geht eben NICHT von vornherein davon aus, dass ein Zeuge, dem aus diversen Gründen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, selbstverständlich von Anfang an in jedem Fall unglaubwürdiger ist als ein Zeuge ohne Zeugnisverweigerungsrecht. Denn ansonsten wäre es ja sinnlos, solche Zeugen überhaupt zu vernehmen, weil deren Aussagen eh wertlos, weil unglaubwürdig sind.
Nein, natürlich weiß ein Gericht bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und Beurteilung der Glaubhaftigkeit seiner Aussage, in welchem verwandtschaftlichen oder sonstigen Verhältnis der Zeuge zum Angeklagten steht, und behält dies im Hinterkopf.
Gerichte kommen manchmal zu dem Ergebnis, dass und warum sie bestimmten Zeugen nicht glauben, wobei Zeugen nicht immer vorsätzlich lügen müssen, sie können sich auch ganz einfach irren oder falsch erinnern. Aber dass bestimmte Zeugen, etwa Verwandte des Angeklagten, von Anfang an bewusst lügen, setzen Richter natürlich nicht als selbstverständlich voraus. Da wird schon jeder einzelne Zeuge individuell abgeklopft. Auch Zeugen, die verwandtschaftlich nichts mit dem Angeklagten zu tun haben, können sich irren.
Gerichte wissen auch sehr gut, dass der Zeugenbeweis von allen vor Gericht zugelassenen Beweismitteln der schwächste ist. Es gab schon mal Bestrebungen auf politischer Ebene (sprich per Gesetz) ihn in der Gerichtspraxis ersatzlos abzuschaffen. Bisher hat sich der Gesetzgeber (also die Leute, die hierzulande Gesetz beschließen, die Parlamente) aber dazu noch nicht durchgerungen, weil der Beweis durch Zeugen wohl doch irgendwie unentbehrlich ist.
Gerichten bleibt also bis heute halt immer die undankbare Aufgabe, im Urteil zu begründen, warum es glaubt, dass diese Zeugenaussage aus diesen und jenen Gründen glaubhaft ist, eine andere Aussage aus diesen und jenen Gründen aber nicht. Als Gericht nur zu sagen, wir haben dem Zeugen nicht geglaubt, weil er der Vater des Angeklagten ist, reicht nicht.