rhapsody3004 schrieb:Sehe das mit meinem laienhaften Verständnis wirklich grundlegend anders als du. Und ich denke auch, dass der ein oder andere Verteidiger auf dieser Welt das ebenfalls anders sehen würde.
Es würde ihm weiterhelfen, wenn auch nicht gänzlich entlasten, könnte er legale und ganz harmlose Gründe für seine zwei Fahrten nennen und diese (die Gründe) dann auch noch nachweisbar/belegbar wären.
Dann würde/hätte er vermutlich sogar schon freiwillig mit den Behörden darüber gesprochen.
Als Laie darf man das so sehen. Als Rechtsbeistand / Strafverteidiger beurteilt man das zu Recht anders.
:) Legale und harmlose Gründe für irgendwelche Fahrten sind noch kein Alibi.
Hinsichtlich des Alibis verweise ich gern auf die oft angefeindete Video"überwachung" des öffentlichen Raums. Diejenigen, die mit Sprüchen wie "Generalverdacht" dagegen anstänkern, übersehen leider, dass ggf solche Vids für unschuldig Beschuldigte potente Alibis liefern können. Tja, schade eigentlich...
:(Es ist eine gängige Verteidigungsstrategie in einem Strafverfahren, dass dem unschuldig Beschuldigten zum Schweigen geraten wird. Jedes falsch erinnerte Detail landet "für immer" in irgendeinem Protokoll. Wenn man sich falsch erinnert hat (z. B. "schlafen" vs. "nachrichtenschreiben"), wird einem das bereits so ausgelegt, als "verwickele man sich in Widersprüche", und man macht sich dadurch als Unschuldiger verdächtig, obwohl es völlig normal ist, dass man sich an Belanglosigkeiten nicht mehr richtig erinnert. Wie präzise in diesem Fall geschehen: Zunächst lässt man sich freimütig als Zeuge ein (man hat ja nichts zu verbergen, da man weiß, "nix gemacht" zu haben). Man ist aufgeregt, redet mehr als klug ist, weil man in diesem Augenblick nicht im Traum daran denkt, wie eminent wichtig jeder einzelne Halbsatz werden kann, wie schnell man sich aufgrund unpräziser Erinnerungen in "Widersprüche" verwickelt und allein durch diesen Umstand plötzlich in den Fokus der Ermittlungen rückt (vom Zeugen zum Verdächtigen wird).
Es ist darum definitiv NICHT so, dass "Schweigen" wie "Sich-schuldig-fühlen" ausgelegt werden darf und sollte, auch wenn einem dies als Laie absurd vorkommt.
Die Ermittlungsbehörden haben offenbar Gründe, den Tatverdächtigen als tatverdächtig anzusehen, und die Justiz findet die etablierten Indizien offenbar nicht ausreichend für einen dringenden Tatverdacht. Das ist ein Faktum. Man sollte als Außenstehender den Mut aufbringen zu akzeptieren, dass es evtl. auch ganz anders gewesen sein kann als von den EB zunächst vermutet.