Wo ist Rebecca Reusch?
25.04.2019 um 10:38Für die Forumsteilnehmer, die auch noch an die Möglichkeiten einer satellitengestützten Fahndung denken : hier der Wetterbericht vom 18. Februar 2019.
https://www.wetter.de/cms/wetterbericht-fuer-deutschland-fuer-den-18-02-2019-heute-nochmal-ein-tag-zum-geniessen-4295267.html
Blauer Himmel, Sonnenschein damals in ganz Deutschland. Falls die entsprechenden Daten von Aufklärungssatelliten zu erlangen waren und wenigstens einer davon im fraglichen Zeitraum den Streifen Berlin - Frankfurt Oder erfasst hat, dürfte der himbeerrote Twingo in seinem Fahrverlauf zu tracken sein. Voraussetzung wäre allerdings zudem, dass die Auflösung der Bilder des ausgewerteten Satelliten ausreichend ist, um ein rotes Kfz zu identifizieren (m.E. wohl ja).
Rechtlich wird die Fahndungsmethode der auf Satellitenbilder gestützten Fahndung (jedenfalls bei Totschlagsverdacht) m.E. zulässig sein. Spezifische Rechtsprechung dazu ist mir allerdings nicht bekannt.
Das Verfahren wurde aber angewendet (vgl. Fall Bögerl (gescheitert am ungünstigen Wetter) und meines Wissens auch im Fall der getöteten Polizistin in Heilbronn im NSU Komplex, soweit ich mich erinnere gescheitert an der nicht ausreichenden Auflösung um Personen zu identifizieren.)
In seiner grundlegenden Entscheidung zur zulässigen GPS - gestützten Fahndung hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entschieden, dass eine solche technische Observation beim Verdächtigen im Regelfall nicht in den "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" eingreife. (Urteil vom 12. April 2005 -- 2 BvR 581/01)
vgl. etwa:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/GPS-Fahndung-der-Polizei-durch-Verfassung-gedeckt-151940.html
Die Fahndungsmethoden unterscheiden sich m. E nur darin, dass bei der GPS-Fahndung ein Sender in das Fahrzeug implantiert war, der die Bewegungen des Fahrzeugs numerisch nachzeichnet und das tracking bei der auf Satelliten gestützten Fahndung über Satellitenbilder erfolgt. (Die Eingriffsintensität ist m. E. geringer als etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung.)
Die Hürde, dass zur satellitengestützten Bilderzeugung ins All geschossene Geräte dieser höher auflösenden Art normalerweise nur Geheimdiensten und Militär zur Verfügung stehen, sollte aber bei schwersten Straftaten rechtlich auch nicht unüberwindbar sein.
[Für abweichende Meinungen und besonders die Mitteilungen einschlägiger Gerichtsentscheidungen wäre ich dankbar.]
Blauer Himmel, Sonnenschein damals in ganz Deutschland. Falls die entsprechenden Daten von Aufklärungssatelliten zu erlangen waren und wenigstens einer davon im fraglichen Zeitraum den Streifen Berlin - Frankfurt Oder erfasst hat, dürfte der himbeerrote Twingo in seinem Fahrverlauf zu tracken sein. Voraussetzung wäre allerdings zudem, dass die Auflösung der Bilder des ausgewerteten Satelliten ausreichend ist, um ein rotes Kfz zu identifizieren (m.E. wohl ja).
Rechtlich wird die Fahndungsmethode der auf Satellitenbilder gestützten Fahndung (jedenfalls bei Totschlagsverdacht) m.E. zulässig sein. Spezifische Rechtsprechung dazu ist mir allerdings nicht bekannt.
Das Verfahren wurde aber angewendet (vgl. Fall Bögerl (gescheitert am ungünstigen Wetter) und meines Wissens auch im Fall der getöteten Polizistin in Heilbronn im NSU Komplex, soweit ich mich erinnere gescheitert an der nicht ausreichenden Auflösung um Personen zu identifizieren.)
In seiner grundlegenden Entscheidung zur zulässigen GPS - gestützten Fahndung hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entschieden, dass eine solche technische Observation beim Verdächtigen im Regelfall nicht in den "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" eingreife. (Urteil vom 12. April 2005 -- 2 BvR 581/01)
vgl. etwa:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/GPS-Fahndung-der-Polizei-durch-Verfassung-gedeckt-151940.html
Die Fahndungsmethoden unterscheiden sich m. E nur darin, dass bei der GPS-Fahndung ein Sender in das Fahrzeug implantiert war, der die Bewegungen des Fahrzeugs numerisch nachzeichnet und das tracking bei der auf Satelliten gestützten Fahndung über Satellitenbilder erfolgt. (Die Eingriffsintensität ist m. E. geringer als etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung.)
Die Hürde, dass zur satellitengestützten Bilderzeugung ins All geschossene Geräte dieser höher auflösenden Art normalerweise nur Geheimdiensten und Militär zur Verfügung stehen, sollte aber bei schwersten Straftaten rechtlich auch nicht unüberwindbar sein.
[Für abweichende Meinungen und besonders die Mitteilungen einschlägiger Gerichtsentscheidungen wäre ich dankbar.]