rhapsody3004 schrieb:Was wäre das denn bitte deiner Ansicht nach, Frau Unbekannt, für ein anderer Grund, weshalb er schweigt und sich dafür lieber eines schwerwiegendes Verbrechens beschuldigen lässt?
Wer eines Verbrechens beschuldigt wird, sollte ganz einfach Schweigen, ohne irgendwelche weiteren Gedanken über Wenns und Abers und Für und Wider des Schweigens oder Redens auch nur einen weiteren Gedanken zu verschwenden. Reden wird den Verdächtigen - egal ob schulldig oder unschuldig - in der Regel nicht im Handumdrehen entlasten und jeder halbwegs gescheite Anwalt wird das genau so seinem Klienten raten.
Nur in ganz besonderen, in der Praxis seltenen Fällen, wo sich die Ermittler auf einen völligen Irrweg begeben haben, der durch einfaches "Reden" offensichtlich zu entkräften ist, sollte man Reden. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt.