ZippundZapp schrieb:Oder es konnte dem TV nicht eindeutig zugeordnet werden.
Zb: Blutspritzer am Boden - zeigen auf, ob jmd verletzt wurde. Blutspritzer am Shirt eines TV zeigen auf, dass er bei der Verletzung zugegen war. Also wenn etwas gefunden wurde, aber nicht einem TV konkret zugeordnet werden konnte, dann erhärtet sich der Verdacht auch nicht 😏
simie schrieb:Zumindest nichts, was den TV direkt belastet. Es können durchaus Spuren gefunden worden sein, diese können jedoch dem TV (und auch anderen) nicht zugeordnet werden, oder sie sind deshalb nicht aussagekräftig, da zu erwarten ist, dass der TV solche Spuren in seinem Haus hinterlässt. Das hier schon mehrfach diskutierte Problem eben.
Grundsätzlich richtig. Die Annahme, dass relevante "Tat- / Tötungsspuren" im Haus gefunden wurden, die man dem TV nur nicht zuordnen kann, ist in meinen Augen aber sehr ambitioniert bzw. unwahrscheinlich.
Ein KTU-Ergebnis mit forensische Spuren, die 50:50 berechtigt oder tatrelevant sein könnten, wäre mMn. eher den TV belastend in die Haftprüfung 22.3. eingeflossen. Andererseits könnten 50:50 Spuren = "In dubio pro reo" in der U-Haft-Frage bedeuten, da es bzgl. der restlichen Beweislage und dem dringenden Tatverdacht eh schon unterschiedliche Rechtsauffassungen der Haftrichter gab.
Bislang unvollständige oder berechtigte Spuren können durch eine neue Ermittlungserkenntnis aber durchaus plötzlich tatrelevant werden, zB Faserspuren von Handschuhen im Haus und im Auto, die später auch am mutmaßlichen Opfer gefunden werden. Diese Spuren / Indizien bekäme die Öffentlichkeit natürlich erst im Zuge einer Anklage bzw. des Prozesses mit.
StA, 7. März:
Wir haben das Telefonverhalten Rebeccas, wir haben die Routerauswertung, wir haben diese Angaben des Beschuldigten und wir haben dann den Umstand, dass das Fahrzeug eben auf der Autobahn gesichtet worden ist. Diese Punkte müssen wir klären und wir tun alles, um diese Punkte zu klären.
Fragestellung: "Aber Herr Steltner, sie haben vorhin schon mal gesagt, dass die Beweislage relativ klar scheint bzw. sie haben viele Beweise. Und sie haben ja schon mal Beschwerde eingelegt dagegen, dass der Schwager wieder auf freien Fuß kam. Warum haben sie sich denn jetzt dafür entschieden, nicht mehr Beschwerde einzulegen?"
StA, 22. März:
Die Beweislage hat sich im Wesentlichen nicht verändert. Wir haben Beweisanzeichen, wir haben Indizien, die ganz klar in eine Richtung hindeuten, aber die Gesamtheit der Indizienlage - wir haben Rebecca bislang nicht gefunden - reicht zu diesem Zeitpunkt nicht aus, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?