AHU schrieb:Wieso dürfen sie einen TV in einem Kapitalverbrechen nicht auch etwas härter rannehmen? Ich persönlich war zb mal in Spanien “in Haft” da wurde mir mit einem Knüppel in den Bauch geschlagen und keinen hat es interessiert, im Endeffekt ging es bloß um eine kleine pöbelei bei einem Fußballspiel und nachher wurde ich mit einem blauen Auge wieder entlassen.
Deutschland hat mit die schwächsten Gesetze wenn es um die Strafverfolgung geht, sowie das Strafmaß selbst. Ich bringe immer sehr gern den Vergleich einer Verkehrskontrolle in den USA. Dort wirst du mit gezogener Waffe kontrolliert, bei der kleinsten Abweichung, wird geschossen. Bei uns kannst du einen Polizisten beleidigen und mit Steinen bewerfen, er wird nichts tun (etwas übertrieben).
Es gibt Menschen welche die laschen Gesetze bei uns gut finden und sogar der Meinung sind, es ist immernoch zu hart (Grüne Aktivisten & Co).
In der StPO ist das alles geregelt, hier z.B.
§136a StPO
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. […] Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
AHU schrieb:Kann mal einer beschreiben wie so ein Verhör aussieht? Kann der TV sogar theoretisch jederzeit den Raum verlassen?
Zu Beginn werden dir deine Rechte vorgelesen und dir erklärt was der Tatvorfwurf ist. In Folge dessen, kannst du dir einen Rechtsbeistand nehmen, zu den Vorwürfen Stellung nehmen, oder Schweigen. Beim Schweigen ist zu erwähnen, das es dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf, es sei denn, du schweigst nur zu einzelnen Sachverhalten, dann gilt das nach der herrschenden Meinung als problematisch.
§136 Abs. 1 StPO
„Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird […]. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen
Was das aktuelle Verhöhr angeht. Also man muss sich verabschieden von den dunklen Räumen mit Tischlampe, wie in den Krimis. So ein Verhöhr findet in der Regel in einem Büro statt, einzige Ausnahme sind Kinder, diese haben "kindgerechte" Räume. Es ist möglich wegen Zigarette oder Essen zu unterbrechen. Trinken wird in der Regel gereicht. Man muss hier unterscheiden zwischen Beschuldigtem und Zeugen, ein Zeuge hat immer mehr Freiheiten als ein Beschuldigter.
Auch Pausen sind gestattet, alles individuell versteht sich und immer abhängig vom Tatverdächtigen / Zeugen und dem Beamten. Bei jeder Vernehmung wird auch ein Protokoll geschrieben. Das ist die Kurzfassung, weiteres würde zu sehr ins off topic gehen.
memoria schrieb:Weiß jemand ob sie Zahnspange trägt?
Laut meiner Information ja, ist auch auf einem Bild zu sehen.