Nilsson schrieb:tabaluga5508 schrieb:
Also, ich kenne mich ja nicht gut aus, aber.... - werden nicht nur unverpixelte Bilder - ins Netz gestellt -
wo ganz Deutschland - dieses Bild sieht - wenn es sich um einen verurteilten Schwerverbrecher handelt?
Da liegst du richtig. Ist allerdings das öffentliche Interesse sehr groß, darf auch eine Angeklagte wie etwa Beate Zschäpe im NSU-Prozess gezeigt werden.
Jedoch erfolgte die Veröffentlichung der Bilder des TV im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung.
tabaluga5508 schrieb:
wäre es da nicht ausreichend gewesen, dass Bild des hochaufälligen Twingos nur zu veröffentlichen,
was man ja auch getan hat und dann bei Hinweisen - NUR - und zwar NUR DIESEN Personen, die den
Hinweis zum fahrenden Twingo oder auch stehenden Twingo irgendwo getätigt haben, dann das BILD von FR in unverpixelter Version zu zeigen?
Es ist aber nicht gesagt, dass potentielle Zeugen die das Auto sichten auch den TV gesichtet hätten.
zu obigen Absatz 1.
ja, dies ist mir einleuchtend, aber diese Familie und der TV leben in Berlin - in NRW habe ich diesen
Twingo samt FR sicher nicht gesehen....hätte dann nicht Berlin mit Bild von TV ausgereicht? frage ja nur.
Hier hast Du Recht, dies zeigt mir aber, dass man sich unglaublich sicher IST, bei der Moko - sonst wäre er
ja auch nicht zwingender TV gewesen, richtig.
Aber - da dann in den Folgewochen - keine weiteren Indizien dazukamen - MUSSTE Stw ihn wohl freilassen -
länger ging nicht mit U-Haft - ohne weitere Indizien - beim TV bleibt man. Alles logisch - nur die Beweise -
die fehlenden - dies ist so unglaublich unlogisch, aber - die Öffentlichkeit weiss auch nicht alles, da bin ich mir
ziemlich sicher!
Danke! kann man nur hoffen, dass eine zeitnahe Klärung stattfindet, was sicherlich nicht einfach ist.