Frl.Baumann schrieb:Die tun alles, um den Beschuldigten in Widersprüche über Bagatellen zu verwickeln, ihn dadurch zu verunsichern und unbedingt zu einem Geständnis zu bewegen. Dutzende falsche Geständnisse und
§ 136 a StPO sprechen eine deutliche Sprache.
Kann ich bestätigen. Habe es live und in Farbe erleben dürfen. Bin mal aus heiterem Himmel von Zivilbullen in der Öffentlichkeit einer Tat beschuldigt, verhaftet und zum Polizeirevier gebracht worden. Dort musste ich mich zwecks Durchsuchung komplett ausziehen. Danach dann gleich ein Verhör. Ich bin nicht doof, ich kann argumentieren und verfüge sogar aus beruflichen Gründen (nicht das jemand irritiert ist, ich habe zwei Berufe in völlig verschieden Bereichen) gut fundierte Kenntnisse in Psychologie. Die Unschuld stand ebenfalls auf meiner Seite. Man sollte meinen, einigermassen gute Voraussetzungen für ein Verhör, jedenfalls bessere als manch ein anderer sie hat. Es hat keine fünf Minuten gedauert, da wusste ich nicht mehr, ob ich aus Wut und Verzweiflung meinen Gegenüber an die Gurgel gehen oder heulen soll. Wirklich, jedes Wort wurde mir im Mund umgedreht, alles wurde mit purer Absicht falsch verstanden. Ich habe mich so hilflos gefühlt und war gleichzeitig so wütend über die Ungerechtigkeit, der "Striptease"mit dem Gefühl der Demütigung war auch noch sehr präsent. Ich habe aufgegeben mich zu verteidigen und gesagt, sie sollen mich entweder in die Zelle stecken oder gehen lassen. Da wollten sie mich noch beschwichtigen und weiter befragen. Da habe ich nach einem Anwalt verlangt. Das war das magische Zauberwort. Ich würde heute nicht mal mehr eine Zeugenaussage ohne Rechtsbeistand machen und als TV allenfalls mit Hilfe eines Strafverteidigers schriftlich aussagen (sofern er es mir empfiehlt). Wenn er mir rät, keine Aussage zu machen, dann würde ich es auch nicht tun. Egal, selbst wenn andere der Meinung wären, meine Aussage könne Weltuntergang verhindern. Sie würde es nicht verhindern, es ist nämlich völlig irrelevant, was man sagt. Es wird einem nicht geglaubt sofern man nicht beweisen kann, dass man zu 100% keine Möglichkeit hatte, die vorgeworfene Tat zu begehen.
Unabhängig davon, ob F schuldig oder unschuldig ist. Tatsache ist, er war zum angenommenen Zeitpunkt des Verschwindens von R mit ihr alleine im Haus und Tatsache ist, dass er mind. 40km in Richtung FFO gefahren ist. Da ist egal, was er sagt, er kann sie dennoch getötet und Nähe der A12 abgelegt haben. Da kann der Papst persönlich bestätigen, dass er F in FFO getroffen hat, es würde absolut nichts ändern. Entsprechend kann F absolut nichts für R tun, für sich selber kann es ebenfalls nicht besser werden, höchstens schlechter. Und entsprechend wird die RA ihm geraten haben, weiter zu schweigen.