Frl.Baumann schrieb:Nein. Das war eben nicht die Situation, denn bereits der erste Richter hat den Erlass eines HB abgelehnt, also dringenden TV abgelehnt, weil ihm die Indizien nicht genügten. Und der zweite Richter, der das anders gesehen hat, hat jetzt den HB aufgehoben. Und damit sehen zwei Richter keine hohe Wahrscheinlichkeit, respektive dringenden Tatverdacht einer Tötung duch den TV.
Mal eine Frage. Woher wisst ihr denn dass es verschiedene Richter waren? Vielleicht ist es auch nur einer, der in diesem Fall zuständig ist?
Und vielleicht geht es gar nicht nur darum ob die Indizien auf F weisen, aber nicht 100% schlüssiger Beweis sind, sondern darum, dass eben die Verhältnissmässigkeit in Bezug auf die Dauer der U-Haft geben sein muss? Also, wenn die Ermittler den Verdacht gegen F nicht erhärten können, wenn einfach nichts neues dazu kommt wird der Richter ihn wieder gehen lassen müssen. Besonders nach eine Haftbeschwerde der Anwältin. Da kann er gar nicht anders entscheiden.. ob es ihm gefällt oder nicht.
WEnn man hier so liest, könnte man ja den Eindruck gewinnen, es gäbe da irgendwelche Richter die sich im Bezug über F total uneinig sind, weil der eine ihn ja für schuldig hält und die anderen eben nicht. Und so einfach ist die ganze Kiste ja nun sehr wahrscheinlich nicht.
Es gab Indizien die den TV in den Fokus der Ermittler gerückt haben und die ihn sogar so belastet haben, dass sie U-Haft beantragen konnten. So einfach ist es wohl nicht jemanden wegzusperren. Das ist ja Freiheitsberaubung. Das muss schon Hand-und Fuß gehabt haben. Dann kam aber erstmal nichts weiteres hinzu und so wurde er also wieder auf freien Fuß gesetzt... BIS dieses Verkehrsüberwachungs-Tool ins Spiel kam UND F. die Fahrten nicht schlüssig erklären konnte oder wollte. Das war aber ein so stichhaltiges Indiz, welches gegen ihn sprach dass sie ihn wieder in U-Haft verbringen konnten.
Dann haben sie wie wild gesucht (übrigens am Anfag durchaus mit einer Hundertschaft, wie man der Presse entnehmen konnte) aber leider nichts weiter gefunden um den Verdacht NOCH MEHR zu erhärten.
Das F nun auf freiem Fuß ist heisst also absolut nicht, dass er unschuldig ist.
Sorry, aber das wollte ich nochmal loswerden
;)