Wo ist Rebecca Reusch?
28.03.2019 um 10:59rhapsody3004 schrieb:Also wenn Verdunkelungsgefahr bestünde und er definitiv jetzt noch den hinreichenden Tatverdacht hätte, der aber durch die Verdunkelungsgefahr auch ganz schnell wieder auf dringenden Tatverdacht ansteigen könnte/würde - dann könnte man gewisse Maßnahmen wie Überwachung zb. gegen ihn anordnen?Bei einem Tötungsdelikt reicht für die Anordnung der U- Haft der dringende Tatverdacht. Ein zusätzlicher Haftgrund (zb Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr, etc.) muss nicht vorliegen.
§112 StPO Abs. 3