hajohh schrieb:Zeuge bei der Polizei
" Jo Bro, der Floh war am 18 bei mir , dem habe ich für paar grüne meth vertickt …… klar habe ich noch was da, willst was ?"
??????? ernsthaft … wenn du Drogen vorschiebst hast du garantiert keine zeugen
Naja. Es braucht ja nicht angegeben zu werden, was im einzelnen gemacht wurde. Statt "ich habe Dealer X getroffen um Drogen zu kaufen" kann man auch sagen "ich hab Kumpel X getroffen um zu schnacken" . Eine entsprechende Absprache mit dieser Person hätte er treffen können nachdem U- Haft Nr. 1 abgelehnt wurde. Auch wird bei geringen Mengen der Treffpunkt höchstwahrscheinlich nicht irgend ein Wald gewesen sein. Entsprechend hätten Beweise durch Überwachungkameras, dass er zb in FFO war, gereicht. So gesehen hätte er nicht einmal einen bestimmten Namen nennen müssen, nicht einmal eine bestimmte Adresse wäre dafür nötig. Da nennt man die Straße, von der das Endziel abgeht o. ä. und gut, zum Grund des Besuches in FFO äußert man sich nicht, fertig. Wenn er gewollt hätte, dann hätte es auch entsprechende Möglichkeiten gegeben. Das hätte wahrscheinlich nicht gereicht, um den Verdacht gegen ihn komplett auszuräumen, schließlich war er nach wie vor aus Sicht der Ermittler mit R allein zu Hause und er hätte nach wie vor die Leiche auf dem Weg zu einem Treffpunkt im Gebüsch ablegen können. Aber auch dort ist nicht alles schwarz/weiß. Es hätte wahrscheinlich schon bewirkt, dass die Ermittler auch verstärkt andere Möglichkeiten in Betracht ziehen als nur ihn.
Das er eine große Nummer im Drogenhandel ist, wage ich auszuschließen. Darauf deuten weder seine Lebensumstände hin noch wird man von heute auf morgen in dem Bereich so eine. Der Handel im großen Stil liegt in der Hand von gewissen Gruppen. Das er sich dort hochgearbeitet hat als Nebenbeschäftigung zum Hauptjob und unbemerkt von Familie ist unwahrscheinlich. Dafür ist es zu zeitaufwendig. Auch das er niemals der Polizei aufgefallen ist im Laufe der Jahre des "Hocharbeitens" ist ziemlich unwahrscheinlich. In der Regel kennen sie ihre Pappenheimer, ist halt eine Sache, die Leute zu kennen, eine andere, es ihnen auch beweisen zu können. Er lebt anscheinend auch nicht in Verhältnissen, welche auf entsprechend finanzielle Möglichkeiten schließen lassen und es ist nun mal das Ziel vom organisierten Drogenhandel, viel Geld zu verdienen.
Natürlich ist er gesetzlich nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen und er hat nach wie vor auch das Recht zu schweigen. Das möchte ich in keinster Weise in Frage stellen. Aber hier geht es um seine Schwägerin, er hat eine moralische Verpflichtung ihr gegenüber, gegenüber den Schwiegereltern und an erster Stelle gegenüber seiner Ehefrau, welche nun mal die Schwester von R ist. Zusätzlich hat er eine RA an seiner Seite, mit der er eine entsprechende Einlassung erarbeiten kann um die Gefahr, für Drogenhandel vor Gericht zu landen, entsprechend klein zu halten.