Wo ist Rebecca Reusch?
27.03.2019 um 12:44Warum googelt ihr nicht mal selbst, wenn ihr so etwas wissen wollt? Es ist nicht schwer, das heraus zu finden!Annika-me schrieb:Hasst Du dazu eine Quelle wo steht das sie Akteneinsicht hatte ? Ich frage nur weil hier mal geschrieben wurde das es nicht zwingend sein muss.
Der Verteidiger baut ja (unter anderem seine) Verteidigung darauf auf.
Akteneinsicht - für den Verteidiger des Beschuldigten aus § 147 Strafprozessordnung (StPO)
Rechtsgrundlagen
Das Recht auf Akteneinsicht kann sich beispielsweise ergeben aus:
für den Verteidiger des Beschuldigten aus § 147 Strafprozessordnung (StPO)
in eingeschränkter Form für den Beschuldigten selbst, entweder nach Ermessen seines Verteidigers über diesen, oder unter den Einschränkungen des § 147 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO)
für Betroffene aus § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie "selbst Verletzte" § 20 Abs. 1 Ziff. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), z. B. der Betroffene ist selbst Rechtsanwalt und sinnt sich an, sich selbst zu vertreten.
für Verletzte aus § 406e StPO
für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens bei Bundesbehörden aus § 29 VwVfG
für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens bei Landesbehörden aus dem Verwaltungsverfahrensrecht des jeweiligen Landes (z. B. § 29 LVwVfG Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg oder Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz), das meist – aufgrund Koordinierung – mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes wortgleich ist.
für die Parteien eines Zivilprozesses aus § 299 ZPO
für Beteiligte eines Verwaltungsprozesses aus § 100 VwGO
für Beteiligte im Sozialverwaltungsverfahren nach § 25 SGB X
für Beteiligte eines Sozialgerichtsprozesses aus § 120 SGG
für Beteiligte und Nichtbeteiligte in Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus § 13 FamFG
für Strafgefangene aus § 185 StVollzG