leolerey schrieb:Da der TV zuwenig Fehler begangen hat (Mobiltelefon aus oder nicht mitgenommen), kann ohne Leiche - und auch dann nur unter der Voraussetzung, dass diese ausreichend untersuchbar und verwertbar ist - in diesem Fall wohl nicht mehr viel erreicht werden, es sei denn, relevante Zeugenaussagen tauchen auf.
Ich betrachte eine Anklage auch ohne Leiche nicht als ausgeschlossen.
Unfall oder Suizid ohne Fremdbeteiligung sind auszuschließen, gerade weil keine Leiche gefunden wurde. In Betracht kämen höchstens sehr lebensfremde Versionen.
Entführung, freiwilliges Untertauchen passen nicht zu ihrer Person und der hinweislosen bzw. nicht weiter ergiebigen Vorgeschichte.
Das Handy ist anscheinend verschwunden, wird aber von Rebecca nicht mehr benutzt.
Es bleibt nur ein Gewaltverbrechen.
Die Routerdaten beider Handys belegen eine Nutzung des Handys des TV und von Rebecca (Einloggen ins WLAN-Netz , evtl. WhatsApp durch Rebecca oder den TV) zu einer Zeit, als der TV mit ihr allein im Haus war. Um 8.30 Uhr meldet er ihr Verschwinden der Mutter.
Er hat nach diesem Verschwinden eine oder zwei unerklärliche Fahrten Richtung Polen gemacht, er hat sich in Widersprüche verstrickt.
Im Auto wurden Fasern der Decke und Haare von Rebecca gefunden.
Ein Gewaltverbrechen an Rebecca im Haus des TV durch einen anderen Täter als den TV, ohne dass dieser es mitbekommen hat, ist auszuschließen. Dieser fremde Täter hätte zudem die Leiche mitnehmen müssen.
Rebecca hätte ohne Wissen des TV das Haus zwischen 7.40 Uhr und 8.30 Uhr (mit einer Decke) verlassen haben können, dagegen sprechen der spätere Schulbeginn, vermutlich eine Handyaktivität zuletzt im Haus, aber nicht mehr außerhalb, die Mitnahme der Decke, die leere Vorgeschichte. Zudem müsste ihr dann neben diesen unwahrscheinlichen Bedingungen zufällig ein Gewalttäter über den Weg gelaufen sein, der ihre Leiche unentdeckt beseitigt hat.
Im Gesamtkontext könnte es im Prozess für eine Verurteilung auch ohne Leiche reichen, wenn
-von einem Tötungsdelikt nach den Gesamtumständen auszugehen ist (das ist es)
-und sich keine (realitätsnahen) Alternativen für Tat und Täter aus dem Ermittlungsergebnis ergeben.