@Cb310Cb310 schrieb:Ich glaube hier muss man den jeweiligen Zeitpunkt und Ermittlungsstand berücksichtigen. Bei dem Haftbefehl waren die Ermittlungen noch nicht weit und die derzeitige Situation ließ einen dringenden Tatverdacht zu. Da die umfangreichen weiteren Ermittlungen jedoch keine neuen Beweise lieferten, war es zu dem Zeitpunkt dann nicht mehr angemessen. So denke ich mir das.
Ja, die Sache mit der Verhältnismäßigkeit. Mir leuchtet dieses Prinzip einerseits sehr wohl ein, andererseits passt es mMn. nicht wirklich bei dieser Gesamtlage, da man zuvor bereits unterschiedliche Richterentscheidungen hatte, und sich an den Indizien nada geändert hatte.
Wie ich bereits schrieb, hätte ich als Laie hinsichtlich der Haftbeschwerde eine "neutralere" Bewertung des LG vorgezogen.
Dann hätte ich besser mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen der beider erstentscheidenden Amtsgerichtrichter leben können.
So bleibt für mich einfach ... wie sagt man's freundlich ... "ein Geschmäckle".