seneca22 schrieb:So wie es aussieht wohnte er also bei ihr und nicht umgekehrt. Rebecca übernachtete also daher möglicherweise im Haus ihrer Eltern, das von der ältesten Tochter und deren Mann genutzt werden durfte.
Öhm, nein. Wenn die Tochter meines Vermieters bei mir übernachtet, übernachtet sie bei mir, und nicht "in der Wohnung ihrer Eltern".
Mein Hauptwohnsitz ist an der Adresse ordnungsgemäß angemeldet, mein Name am Briefkasten, meine Möbeln, ich bezahle Heizungs-, Wasser- und Stromkosten etc. Der Konditionen meines Mietsvertrags (ob ich nur die laufende Kosten tragen muss, oder eine kleine Miete, oder gar eine Wuchermiete bezahle), gehen die Tocher des Vermieters doch überhaupt nix an (wäre ja noch schöner).
Sie ist mein Gast, und nicht ein Gast ihrer Eltern.