Wo ist Rebecca Reusch?
19.03.2019 um 02:36Spekulationen über Schwangerschaft, Affären Rebeccas, ihren Drogentod oder einer Inszenierung. Regelverstöße führen zur Konto-Sperre!
Nur mal so zur Info
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Needle schrieb:Diese Horrorgeschichten über irgendwelche pädophilen Kinderfänger, die morgens Schüler in ihren Transporter zerren, halte ich in diesem Thread für völlig Fehl am Platz, sorry. Hier geht es nicht um ein kleines Kind.ich danke die für diesen gesunden beitrag. Dachte schon ich lass mich freiwillig lobotomieren.
Noella schrieb:Könnte mir jemand bitte erklären, woher plötzlich die Geschichte kommt, dass Rebeccas Handy sich noch in ein privates WLan eingeloggt hätte?die „logische“ konsequenz daraus dass sie nicht in einem handymasten eingeloggt war.
Needle schrieb:Diese Horrorgeschichten über irgendwelche pädophilen Kinderfänger, die morgens Schüler in ihren Transporter zerren, halte ich in diesem Thread für völlig Fehl am Platz, sorry. Hier geht es nicht um ein kleines Kind.Vor allem geht das nun fast jede Nacht so und auf Erklärungen wird von denen, die die Storys verbreiten, nicht reagiert. Das nervt ungeheuer.
donniebrasco01 schrieb:Noella schrieb:Frage ich mich auch. Dass es sich dabei de facto um den Router im Haus der Schwester J. handelte, scheint hier Gerücht für Gerücht mutiert zu sein.
Könnte mir jemand bitte erklären, woher plötzlich die Geschichte kommt, dass Rebeccas Handy sich noch in ein privates WLan eingeloggt hätte?
die „logische“ konsequenz daraus dass sie nicht in einem handymasten eingeloggt war.
Ukognos schrieb:Wenn die Beschwerde vom Gericht (gegen das die Beschwerde gerichtet ist) als unbegründet erachtet wird, muss sie überhaupt nur dem Beschwerdegericht (also der nächst höheren Instanz) vorgelegt werden. Die drei Tage Frist ist der Zeitraum der dem ersten Gericht bleibt um selbst zu entscheiden ob es die Beschwerde als begründet ansieht und der Beschwerde entsprechend nachzukommen. Das war wohl nicht der Fall. Somit dürfte die Beschwerde, so es sie gibt, nun beim Beschwerdegericht liegen und dort gibt es keine Frist bis wann entschieden sein muss. Aus der drei Tage Frist können wir also nur ableiten, dass als Gericht welches die Haft angeordnet hat, diese weiterhin für rechtmäßig hält. Über die Beschwerde wäre damit aber noch nicht abschließend entschieden."Eine Haftbeschwerde ist begründet" bedeutet, dass die Haft unzulässig ist, das die Beschwerde zu recht eingelegt wurde. Wenn die Haftbeschwerde unbegründet ist, dann wurde entschieden, dass die Haft zulässig ist.
conan007 schrieb:Bin mal gespannt wie die Ermittler da wieder rauskommen, nachdem sie sich mit dem TV festgefahren haben.Jo...der arme Florian, wie konnten die den nur einsperren? :D Mal ehrlich: In welche Richtung dein Beitrag geht, sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock :D