Thodde schrieb:Es wurde in dieser Diskussion bereits hinreichend geklärt/erklärt, wie Ermittlungsbehörden mit Ermittlungsergebnissen umgehen müssen und unter welchen Umständen einzelne Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden dürfen.
Ebenso wurde in dieser Diskussion schon mehrfach geklärt, dass eine Interpretation der uns bekannten Indizien nur anhand einer Einsicht in die Ermittlungsakte möglich ist, da uns die Merkmale dieser Indizien nicht bekannt sind.
Hier wurde bislang weder erklärt, geschweige denn hinreichend geklärt, warum die Polizei was veröffentlicht. Dafür wurde bisher jeder, der Zweifel an der Beweiskraft und Qualität der
veröffentlichten Indzien für eine Tötung äüssert, mit dem Totschlagargument belehrt, die Polizei hätte die entscheidenden Beweise längst in der Hand. Aber veröffentliche diese nicht. Auf die nahe legende Idee, dass die Polzei keine weiteren Indizien hat, kommen die gar nicht.
Und genauso wie Manche immer für sich in Anspruch nehmen, die angeblich existierenden ominösen, aber nicht veröffentlichten Indizien zu kennen, sowie deren Gewichtung, ohne jemals einen einzigen Einblick in die Ermittlungsakte geworfen zu haben, sprich genau das nur spekuliert, unterstellt und vermutet ist. Beleg, Quelle für diese Behauptung ? Bauchgefühl und Glaskugel.
Darüber, warum sie uns die verschweigt, dafür andere Indizien mitgeteilt hat, die nicht ausreichen, oder entkräftet wurden, kein Wort. Dass von einigen hier versucht wird, mit aller Gewalt irgendwoher irgendwelche angeblich streng geheimen Beweise der Polizei zu konstruieren, erweckt vielmehr den Eindruck, dass man die rechtlichen Grundlagen eines " dringenden Tatverdacht " nicht versteht .
rhapsody3004 schrieb:Also verbreiten die Unsinn, die behaupten, dass für einen dringenden Tatverdacht unbedingt Beweise nötig wären.
soko4 schrieb:Eine logische, zeitlich und örtliche Indizienkette verbunden mit passenden Daten und Informationen reicht aus. Es gab genügend Verurteilungen aufgrund solcher Indizien. Weitere Beweise sind natürlich hilfreich.
Für Anfangsverdacht reicht es aus, dass es möglich ist, für hinreichenden Tatverdacht, dass es wahrscheinlich ist, für dringenden Tatverdacht müssen Indizien vorliegen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit begründen, dass der Beschuldigt der Täter ist. Und das hat in diesem Fall ein Richter bejaht, einer verneint.
Thodde schrieb:So langsam wird es anmaßend, den Ermittlungsbehörden immer und immer wieder eine gewisse Willkür oder Gesetzesuntreue unterstellen zu wollen.
So langsam wird es anmassend, ausgerechnet den Foristen, die sich hier nur an den Fall und die Fakten halten und strikt zum Thema posten, den Mund verbieten zu wollen.
majorcrime schrieb:Was mir sehr befremdlich vorkommt, ist der Auftritt der MOKO bei XY. Hätte man Spuren eines Gewaltdeliktes im Haus oder Auto gefunden, hätte man das doch als Begründung für das Tötungsdelikt mitgeteilt, natürlich ohne diese Spuren im einzelnen zu benennen. Aber, dass man den Tod von R damit begründet, dass sie aufgrund Ihres Handyverhaltens und Routerdaten das Haus nicht "verlassen haben dürfte", oder " in einem Zustand, den wir nicht kennen" verlassen hat, impliziert für mich, dass eben keine diesbezüglichen Spuren gefunden wurden.
Sie haben keine Gewalt-oder Kampf Spuren gefunden, daher haben sie sie nicht erwähnt.
Edelstoff schrieb:Hier wird viel zu viel anhand irgendwelcher theoretischen Rechte und Pflichten der Polizei argumentiert und völlig am konkret vorliegenden Fall vorbei.
Richtig.