SirLouis schrieb:@kama
Zur Akteneinsicht: die kann die Anwältin beantragen und bekommt, je nach Entscheid diese gewährt oder nicht. Manchmal auch nicht 100%, das ist aus ermittlungstechnischer Sicht auch durchaus sinnvoll. Mit anderen Worten: nein, die Anwälting wird nicht mit Live-Ticker über den aktuellen Ermittlungsstand informiert.
Der Merkur schreibt am 15.03., 09.37 h: Seine Anwältin soll mittlerweile Akteneinsicht haben. (Und sie habe (nicht soll haben) Beschwerde gegen die Haft eingelegt.)
Deswegen gehe ich davon aus, wenn es stimmt, dass sie Akteneinsicht bekam, dass sie über alles, was bis zum 15.03. ermittelt wurde, informiert ist, sonst wäre evtl. bekannt geworden, dass man ihr Teile der Akten verwehrt. - Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.