Wo ist Rebecca Reusch?
17.03.2019 um 16:40@Biernot
Aus taktischen Gründen kann es sogar besser sein eben keine Beschwerde einzulegen.
Würde die nächsthöhere Instanz auch zu dem Ergebnis kommen, dass die U-Haft begründet ist, dann kann das auch nachteilig für das spätere verfahren sein, da bereits eine erste „Entscheidung“ getroffen wurde.
Daher sollte man sich als Anwalt zumindest zu 90% sicher sein, dass eine spätere Verhandlung zu keiner Verurteilung führt und das auch durch den Beschluss der Haftbeschwerde bestätigt wird.
Aus taktischen Gründen kann es sogar besser sein eben keine Beschwerde einzulegen.
Würde die nächsthöhere Instanz auch zu dem Ergebnis kommen, dass die U-Haft begründet ist, dann kann das auch nachteilig für das spätere verfahren sein, da bereits eine erste „Entscheidung“ getroffen wurde.
Daher sollte man sich als Anwalt zumindest zu 90% sicher sein, dass eine spätere Verhandlung zu keiner Verurteilung führt und das auch durch den Beschluss der Haftbeschwerde bestätigt wird.