Wo ist Rebecca Reusch?
17.03.2019 um 12:00Löwensempf schrieb:Nein, es gibt keine Fälle von fünf Jahren oder länger. Jedenfalls nicht in Deutschland. Gesetzlich festgelegt sind sechs Monate. Nur in Ausnahmefällen kann die Dauer verlängert werden auf max. zwölf Monate. Dann ist endgültig Schluß und der TV muss freigelassen werden.Da hier die U-Haft aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wegen Wiederholungsgefahr angeordnet wurde, sondern weil hier ein Delikt zugrunde liegt, in dessen hoher Strafandrohung regelmäßig ein Fluchtanreiz zu sehen ist, darüber hinaus auf Grund der laufenden Ermittlungen Verdunklungsgefahr begründet werden kann, ist die 12-Monats-Frist hier hinfällig.
"Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten."
Eine Wiederholungsgefahr im rechtlich haltbaren Sinne kann hier m.E. gar nicht begründet werden.