thecrew schrieb:Bitte belegt Behauptungen doch einfach mit Quellen. Danke.
Obergrenze der Untersuchungshaft
Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“ (§ 121 StPO). Dies ist in der Praxis nicht selten der Fall. Trotz der von Amts wegen durchgeführten Kontrolle durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht hat es auch in Deutschland Einzelfälle überlanger Untersuchungshaft gegeben, die gelegentlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt worden sind. So befand sich etwa Fritz Teufel fünf Jahre in Untersuchungshaft, Ralf Wohlleben befand sich Ende 2016 seit fünf Jahren in Untersuchungshaft.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)Ich helf mal nach ^^ die U-Haft kann in bestimmten Fällen durchaus verlängert werden..