Calipso schrieb:Die Sache mit dem Schweigen sehe ich ganz genauso. Es ist bekannt dass dies das gute Recht eines Beschuldigten ist. Aber es widerspricht auch dem ganz normalen menschlichem Verhalten in einer Situation in der man aus heiterem Himmel plötzlich für etwas beschuldigt wird, das einem als Unschuldigem erst mal völlig absurd vorkommen muss. Der Schwager, der so ein gutes Verhältnis zu R. hatte und sie so viele Jahre kannte, muss doch gedacht haben er sei bei der versteckten Kamera (so fern er unschuldig sein sollte) als ihm gesagt wurde was man vermutet. Einige Fachleute was Vernehmungen angeht, haben diesen eigentlich natürlichen Trieb eines jeden unschuldigem Menschen schon mehrfach in Berichten/Interviews erklärt (allgemein, nicht nur auf diesen Fall bezogen). Wenn einem jemand so etwas derart Absurdes vorwirft, dann ist da ein Trieb in uns. Wir wollen uns mitteilen und es sprudelt aus uns raus. Wir erklären uns und reden. Es kann mir keiner sagen, dass ein unschuldiger Mensch (der nicht eine gewisse Routine im Umgang mit Polizei/Vernehmungen hat) als Zeuge viel redet und sich detailliert erklärt, aber dann als er beschuldigt wird urplötzlich dicht macht und sofort so klar denken kann, dass er sagt, er würde ab jetzt nur noch Schweigen wollen. Dazu muss man abgeklärt sein und sich auskennen, weil man vielleicht schon öfters in so einer Situation war...und es muss in diesem Fall dem TV total egal sein was mit R. ist. Denn dadurch dass er verdächtigt wird und die Ermittlungen sich nur noch auf ihn konzentrieren, könnte eine lebende eventuell entführte Rebecca ja nicht gefunden werden. Die ganze Familie glaubt bis dato an so ein Szenario bei dem R. noch lebt und der TV in Haft lässt die Ermittler seelenruhig nach einer Leiche suchen (die es ja gar nicht geben dürfte wenn er unschuldig wäre). Die Aussage dass seine Anwältin (wie der Vater behauptet) dem TV zum Schweigen rät zieht nicht. Denn als er sich schon während der Vernehmung zum Schweigen entschied war er allein und diese RA existierte in dem Fall noch gar nicht.
Der F hat eine Vorstrafe. Er weiß was in einer Vernehmung abläuft. Wenn du das einmal erlebt hast, dann wirst du schweigen. Egal ob Unschuldig oder schuldig.
Die einzige Möglichkeit für F die Ermittlungen von ihm abzubringen, um die Ermittlungen in eine andere Richtung zu lenken ist, wenn er lückenlos belegen könnte, was er getan hat am Tag des Verschwindens von R. Das kann er nicht. Er war mit ihr alleine im Haus und er fuhr mit dem Auto Richtung FFO. Egal was er gemacht hat, er kann sie trotzdem getötet haben, eben weil er alleine im Haus war, und er kann sie verbracht haben, eben weil er mit den Auto unterwegs war. Entsprechend würde seine Aussage nichts daran ändern, dass man ihn für schuldig hält. Selbst wenn ein Freund in FFO sagen würde, F habe ihn an dem Tag besucht hätte F auf dem Weg anhalten und den Leichnam verbringen können. Für sich selber kann man in einem Verhör als Beschuldigter nichts positives erreichen, egal wie unschuldig man ist. Man kann sich nur noch mehr verdächtigen. Ist für Menschen schwer zu glauben, wie soll man sich als Unschuldiger verdächtig machen. Glaub mir, man kann es. Wenn es dich interessiert, dann suche ich einen Thread von mir heraus, da habe ich geschrieben, wie so ein Verhör abläuft. Bis zu diesem Erlebnis habe ich gedacht wie du und viele andere hier. Seitdem weiß ich eines,
ich würde mein Recht zu Schweigen immer in Anspruch nehmen, auch bei Unschuld Und F weiß, was in einem Verhör passiert, er ist vorbestraft.