WolfGang00 schrieb:Wenn ein Richter genehmigt, dass man bundesweit in allen Medien mit seinem Gesicht nach Zeugen fahndet, wird der MoKo aber zu 100% mehr vorliegen, als ein paar Haare und Login- Zeiten oder mysteriöse Autofahrten!
Eine gesetzliche Grundlage, die in diesem Zusammenhang besondere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Schuld stellt, finde ich nicht, lerne aber gerne hinzu, wenn Du da eine Info diesbzgl. hast.
Aus Strafprozessordnung $131 zu diesem Thema:
(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die
Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich
weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
D.h. es ist sogar das Gegentleil des oben angedeuteten der Fall. Die Aufklärung der Straftat muß in diesem "erheblich erschwert" sein, um die Veröffentlichung des Fotos zu rechtfertigen. Wenn nach Spurenlage im Haus der Tathergang bereits eindeutig geklärt wäre, düfrte das Foto gar nicht veröffentlicht werden.