Wo ist Rebecca Reusch?
11.03.2019 um 22:42Celtic.Crow schrieb:Kannst du hier sehen:Hab ich. Aber woher diese Behauptung stammt wird nicht erwähnt, daher wahrscheinlich reine Spekulation oder Erfindung.
Celtic.Crow schrieb:Kannst du hier sehen:Hab ich. Aber woher diese Behauptung stammt wird nicht erwähnt, daher wahrscheinlich reine Spekulation oder Erfindung.
THc81
Ne bis in idem – „Nicht zweimal in derselben Sache“ – beschreibt das Verbot der Doppelbestrafung. wie es heute als Justizgrundrecht in Art. 103 Abs. 3 GG garantiert wird: Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.Im Gegensatz zu Katze... hast du wohl zu viel THC inhaliert... ;-) Es ist nicht der 1. Beitrag in dem du andere User beleidigst.
In seiner ursprünglichen Form bis de eadem re ne sit actio – „zweimal in einer Sache sei keine Klage“ – geht der Grundsatz auf den athenischen Staatsmann Demosthenes (384 – 322 v. Chr.) zurück. Später eingängig zu „ne bis in idem“ umformuliert beschreibt das Verbot der Doppelbestrafung nicht nur einen für das Strafrecht fundamentalen Grundsatz des fairen Strafprozesses, sondern auch ein subjektiv-öffentliches Recht für den betroffenen Bürger.
Ne bis in idem im deutschen Recht
Der Grundsatz des ne bis in idem hat in Deutschland als Teil der im Grundgesetz verbürgten Justizgrundrechte Verfassungsrang (Art. 103 Abs. 3 GG).
Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil – Verurteilung oder Freispruch – vor, tritt Strafklageverbrauch ein, so dass die gleiche Person wegen dieser Tat nicht erneut angeklagt werden darf.
Der Grundsatz des ne bis in idem ist damit eine Wirkung der materiellen Rechtskraft eines Urteils und umfasst – über das bloße Verbot der Doppelbestrafung hinaus – wegen dieser Tat auch ein generelles Verbot einer erneuten Strafverfolgung1.
Der Grundsatz des ne bis in idem findet sich in verschiedenen Formulierungen in nahezu allen Strafprozessordnungen der westlichen Welt. Darüber hinaus findet er sich auch im europäischen Recht, so in Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, in Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta und in Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), wodurch entsprechende Strafurteile aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union bzw. aus den Zeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. der Schengener Abkommen ebenfalls ein weiteres Strafverfahren in Deutschland (und umgekehrt) verhindern2.
Der Grundsatz ne bis in idem hindert jedoch nur eine erneute strafrechtliche Verfolgung. Eine Ahndung der gleichen Tat in anderen Rechtsbereichen – etwa disziplinarrechtliche bei Beamten oder berufsrechtlich bei den freien Berufen – wird hierdurch nicht ausgeschlossen3
smoove schrieb:Dass der tatverdächtige F. zwecks Drogenhandel Richtung Polen fuhr ist zwar möglich, in Anbetracht der Umstände aber mindestens zweifelhaft. Bei der ersten Fahrt stand er unter Alkoholeinfluss und hatte kaum Zeit vorher zu schlafen. Diese Fahrt sieht nicht wie ein geplanter Deal, sondern eher nach einer Spontanaktion aus....Was mich beschäftigt (sorry, wenn ich es überlesen haben sollte) :
DerAndale schrieb:Was wäre eurer Meinung nach schlimmer falls es zum Indizien Prozess kommen würde. F. R als "Mörder" frei zu sprechen, oder ihn als "Unschuldigen" im Gefängnis schmoren zu lassen?schlimm wäre es wenn er unschuldig ist, es mangels Beweisen zu keiner Anklage kommt und der Fall nie aufgeklärt wird.
securet schrieb:Wenn ich sie aber umgebracht habe und die Decke Spuren-Träger(Blut oder andere Sachen) ist, bzw. ich die Leiche in die Decke einwickeln will, dann sage ich:Ist die Decke als Gesprächsinhalt eigentlich irgendwo dokumentiert? Kommt das "aus Ermittlerkreisen"?
"Frau Reusch, Becci ist schon weg, und die Decke hat sie auch mitgenommen".
1. Damit Frau Reusch nicht bei mir vorbeikommt
2. Um Zeit zu gewinnen
3. Um das verschwinden der Decke zu erklären.
Lhagyelo schrieb:die Decke ist auch in GebrauchBenutzt man die Spiel-Wald-und-Wiesendecke nachts? Decken kosten nicht die Welt, in der Regel hat ein Haushalt mehr als eine.
securet schrieb:Wenn mich Frau Reusch anruft und ich bin unschuldig, dann sage ich doch:schönes beispiel für unflexibles denken, das nur auf ein ergebnis hinzielt....
"Kurzen Moment, Frau Reusch, ich hole Becci ans Telefon"
oder
"Kein problem Frau Reusch, ich wecke Becci, sie ruft sie dann zurück"
oder
"Frau Reusch, ich schau mal nach, *klopf* *klopf*, alles in Ordnung sie ist wach, vermutlich grade im Badezimmer."
Wenn ich sie aber umgebracht habe und die Decke Spuren-Träger(Blut oder andere Sachen) ist, bzw. ich die Leiche in die Decke einwickeln will, dann sage ich:
"Frau Reusch, Becci ist schon weg, und die Decke hat sie auch mitgenommen".
1. Damit Frau Reusch nicht bei mir vorbeikommt
2. Um Zeit zu gewinnen
3. Um das verschwinden der Decke zu erklären.
follow schrieb:Richtung FFO unterwegs gewesen. Gibt es sichere Angaben, WIEVIEL er getrunken hatte?Vermutlich gibt es Aussagen von Leuten, die ebenfalls gefeiert haben. Aber ist das wirklich relevant?
follow schrieb:Richtung FFO unterwegs gewesen. Gibt es sichere Angaben, WIEVIEL er getrunken hatte?Nein, gibts nicht. Er könnte nur angeheitert und lustig gewesen sein, oder sehr lustig... oder schwankend bis volltrunken.
Omera schrieb:Warum ist der Vater relativ gelassen? Was denkst du?Der Vater ist fertig, mehr als das. Verzweifelt sogar. Das würde man sofort merken, wenn man auch nur halbwegs Interesse an ihm und seiner Familie zeigen würde.
Müsste der nicht wild vor Unruhe sein, dass die Polizei die ganze Zeit den Schwiegersohn beschuldigt, während niemand weiß, wo Rebecca wirklich ist?
follow schrieb:dass der TV betrunken von der Betriebsfeier kam. Er ist so wie es aussieht, kurze Zeit später mit dem Twingo Richtung FFO unterwegs gewesen. Gibt es sichere Angaben, WIEVIEL er getrunken hatte?ist doch Wumpe, er hatte ne Leiche in der Bude, die musste verschwinden, da sagt er sich doch nicht:
securet schrieb:Wenn ich sie aber umgebracht habe und die Decke Spuren-Träger(Blut oder andere Sachen) ist, bzw. ich die Leiche in die Decke einwickeln will, dann sage ich:Ja, nur ist es so eben gerade nicht gewesen. Sondern laut Aussage der Mutter ist F. während des Telefonats die Treppe 'runter udn wieder hochgegangen, um nach RR zu sehen, und hat dabei (angeblich) festgestellt, dass sie nicht mehr da ist. Also soweit erstmal plausibel.
"Frau Reusch, Becci ist schon weg, und die Decke hat sie auch mitgenommen".
follow schrieb:Gibt es sichere Angaben, WIEVIEL er getrunken hatte?Solche Angaben sind uns nicht bekannt. Man wird sicherlich Zeugen dahingehend befragt haben, die auch an der Feier teilnahmen. Wir wissen nur, dass er Alkohol intus hatte.
Lini1 schrieb:Für mich ist sein Satz "ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts" sein Schuldeingeständnis, denn anscheinend können sie ihm was mit Leiche...Für mich auch! Ist schon ein schockierender Satz. Er hätte sagen können, findet die Leiche so schnell wie möglich, damit ihr euren Beweis habt, dass ich nichts damit zu tun habe. Denn ich bin zu Unrecht hier!!!!
THC81 schrieb:darauf einzugehen bringt nur probleme, wenn man der täter ist!!! wenn man nicht der täter ist, dann setzt man "decke weg" mit "r weg" gleich...Wem fällt denn sowas auf? Die hätte ja auch hinter die Couch gerutscht sein...ich würde das nie erwähnen? Ich finde das schon auffällig.(ggf. Auch selten doof)..wenn es denn wirklich so gesagt wurde..