Jacky1 schrieb:Wie geht es denn jetzt weiter mit f.r? Wird nochmal eine Verhandlung im der u-haft mit dem Tv geführt oder kommt es jetzt bald zum Indizienprozess
Er kann einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Dann wird innerhalb von zwei Wochen entschieden, ob die vorliegenden Ermittlungsergebnisse ausreichen, die U-Haft aufrecht zu erhalten oder er zu entlassen ist.
Im Falle einer Entlassung nach Haftprüfung wäre aber nicht automatisch das Ermittlungsverfahren beendet, sofern ein Tatverdacht bestehen bleibt. In jedem Fall entscheidet die Staatsanwaltschaft zum gegebenen Zeitpunkt , ob sie ihr Ermittlungsergebnis für ausreichend hält, den TV anzuklagen. Das ist erstmal unabhängig davon, ob der TV dann noch in U-Haft ist oder in Freiheit. Wenn das zuständige Gericht die Anklage zulässt, kommt es zur Hauptverhandlung. Da kann er dann nach der Beweisaufnahme freigesprochen oder verurteilt werden. Wenn die Staatsanwaltschaft ihr Material
nicht für ausreichend hält, stellt sie das Ermittlungsverfahren ohne Klageerhebung ein.
Das ist eine grobe Zusammenfassung der Optionen.