Glitter2.0 schrieb:Leute ihr müsst echt davon ausgehen das die Ermittler ein ganz anderes Wissen hat wie wir hier, so viele hier drin gehen tatsächlich davon aus das die MoKo die 100 Prozent gleichen Informationen besitzen und sich darauf stützen wie sie hier im Forum kursieren.
falstaff schrieb:So sehe ich das auch. Das Recht zu schweigen ist ja keine Pflicht zu schweigen. Es bleibt dem Angeklagten überlassen ob er von dem Recht Gebrauch macht und er hat keine Kontrolle darüber, wie die Ermittler sein Schweigen interpretieren.
Wenn indirekt eine Version bekannt wird mit der sich der Tatverdächtige selbst entlasten könnte UND zugleich die Suche nach seiner vermissten Schwägerin fördern würde der Tatverdächtige aber dennoch zu dieser Version schweigt, dann darf man daraus seine Schlüsse ziehen.
@falstaffIch sehe das etwas anders, als du.
Nehmen wir einen Fall, in dem eine Person als dringend tatverdächtig in U-Haft sitzt. Diese Person ist unschuldig,- das kommt ja vor.
Dann kann alles, was sie sagt, gegen sie verwendet werden.
Wenn sich z.B. das Verhältnis zum Getöteten als schwierig herausstellt, könnte daraus ein Motiv konstruiert werden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Verteidigung darauf beschränkt, die Tatvorwürfe zu entkräften und dem Mandanten rät, zum Schweigen rät.
Wenn sich er Mandant auf ein Teilgespräch zu bestimmten Aspekten einlässt, kommt er ins Reden und schadet sich am Ende.