Zur freundlichen Erinnerung:Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen:
"Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten."
Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Artikel 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta der Europäischen Union garantiert:
„Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“
In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.
Und auch daran muss erinnert werden:Ein deutsches Forum ist kein Platz, in dem man straffrei und ungehindert Unschuldige verfolgt, falsche Verdächtigungen ausspricht, Verleumdung und üble Nachrede betreibt sowie wilde Spekulationen fabuliert und damit mehr falsche Verdachtsmomente generiert, als den ermittelnden Behörden derzeit vorliegen und möglicherweise jemals vorliegen werden.
Aktuelle Neuigkeiten aus den Polizeimeldungen gibt es hier
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin äußert sich u.a. hier
https://twitter.com/gstaberlinEine Zusammenfassung der Ereignisse wurde von andromeda187 in einem Themenwiki erstellt:
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?Freundliche Grüße und allerseits einen schönen Tag
Rennekamp