Ich weiß nicht, ob in den Medien kommuniziert wurde, dass es einen konkreten Hinweis auf das Suchgebiet gibt (verliere langsam den Überblick, was wo spekuliert wird) oder ob im Forum aus der Aussage (diese war im TV) es kamen um die 700(+/-) Hinweise nach der Sendung 'Aktenzeichen XY ungelöst' , geschlossen wurde, dass es einen Hinweis auf das Suchgebiet durch einen Zeugen gibt. Auf ntv (im Tv) wurde gestern in der allgemeinen Nachrichtenzusammenfassung (die auf ntv immer zwischen den halbstündigen , etwas ausführlicheren Nachrichten gesendet wird) von der Sprecherin gesagt (sinngemäss), dass die Suche für heute erfolglos zu Ende gegangen ist und die Polizei über Nacht überlegt, ob die Suche
in dem von dem Gebiet, welches die Polizei berechnet hat am nächsten Tag weiter geht. Auch in den anschließenden Nachrichten wurde nicht weiter darauf eingangen, weder wie die Polizei dieses Gebiet berechnet hat noch auf welche Daten sie sich dafür bezogen. Was nun stimmt, ob es eine Zeugenaussage gibt oder die Polizei es berechnet hat oder andere Hinweise auf dieses Gebiet gedeutet haben, das kann wohl nur die Polizei sagen und auf ihrem offiziellen
Presse- Portal wurde nichts entsprechendes kommuniziert.
Chrocus schrieb:Zu den Äußerungen des TV bleibt unklar, ob er gegenüber der Polizei geschwiegen hat, oder ob die ihm nicht glaubt
Polizei und Staatsanwaltschaft haben bisher immer geäußert, dass der TV am Anfang spärliche Aussagen gemacht hat und sich dazu Wiedersprüche ergeben haben (das was er ausgesagt hat passt nicht zu dem, was ermittelt wurde). Seitdem würde er schweigen. Dem scheint auch nach wie vor zu sein.
Chrocus schrieb:Warum die zweite Fahrt?
- Entweder um das Opfer besser zu verstecken
- oder um woanders zu verstecken.
- Spekulativ: Handyrückholung.
Alles Spekulationen. Bisher ist der TV dringend der Tat verdächtigt. Bei Unschuld hat keine der Fahrten etwas mit R zu tun. Wenn die erste Fahrt zur Ablage des Leichnams von R gedient hat, dann gibt es mehrere Möglichkeiten für den Grund der zweiten Fahrt, von besser verstecken der Leiche (zb unter Geäst, vergraben, usw.) über, dass der Täter etwas verloren hat, was auf ihn hindeuten würde (zb Geldbörse, Ausweis, etc.) bis hin, dass die Leiche an einen anderen Ort verbracht wurde.