Wo ist Rebecca Reusch?
08.03.2019 um 14:19wieso ist f überhaupt nach der 1.freilassung aus der u haft aus der wohnung "ausgezogen"?um bissl ruhe zu haben?doch wohl eher aus anderen gründen...
IchduEr schrieb:: In Brandenburg und Polen sind größere Wolfsrudel aufgetaucht, welche bekanntermaßen auch Aß fressen.Auch Wildschweine tun das und die gibt es in nahezu allen Wäldern.
feinkostpara schrieb:Man könnte ja den Fernseher manipulieren mit aufzeichnungen usw... und dann eine gefakte Ansage über einen Leichenfund machen.Jetzt wird es aber vollkommen abstrus. Zu viel Fantasy geschaut....
und in dann wieder verhören...
inci2 schrieb:Doch. Wenn man diese Fahrt auf der Autobahn unternimmt, um eineDann gehe ich wegen der begangenen Straftat ins Gefängnis u nicht wegen der Fahrt dort hin
Straftat zu begehen, begünstigen, etc.
puntanorte schrieb:Dringender Tatverdacht ist EINE Voraussetzung für die Anordnung der U-Haft. Eine ZWEITE Voraussetzung ist das Vorliegen eines Haftgrundes, zB Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr.Bei einem dringenden Tatverdacht wegen Totschlags oder Mordes (§ 211/212 StGB) ist kein weiterer Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr notwendig (§ 112 Abs.3 StPO: " Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach...oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c ...des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.")
Weiß man denn, mit welchem Haftgrund die U-Haft angeordnet wurde?
puntanorte schrieb:Eine ZWEITE Voraussetzung ist das Vorliegen eines Haftgrundes, zB Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr.Meines Wissens kann bei Totschlag auch bei dringenden Tatverdacht ohne weitere Haftgründe U-Haft angeordnet werden.
puntanorte schrieb:Weiß man denn, mit welchem Haftgrund die U-Haft angeordnet wurde?Ich würde von Verdunkelungsgefahr ausgehen. Selbst bei Totschlag kann Fluchtgefahr verneint werden, wenn der TV eine Situation hat, wie sie hier vorliegt (fester Job, stabile Familiensituation, kleines Kind etc.).
netti13 schrieb:meine ansicht nach sagt der satz den F gesagt haben soll"ohne leiche könnt ihr mir nichts"sagt eigentlich allesVerlinkst du bitte die Quelle für diese Aussage des TV? Nur weil Focus Online das behauptet, muss er das nicht wirklich gesagt haben - die dürften bei der Vernehmung kaum zugegen gewesen sein dürfen...
simie schrieb:Nein. Das ist nicht erlaubt.In Deutschland ist es nicht erlaubt. In den USA z.B. schon. Falls jemand das mal irgendwo liest oder hört. Aber es ist sehr umstritten.
Starlightdust schrieb:Man schweigt um, was auch immer nicht preiszugeben, da man von sich weiss man hat mit dem Verschwinden Rs nichts zu tun. Für den Fall das R. dann wieder auftaucht/gefunden wird,ist bewiesen,dass man unschuldig ist,hat aber eventuell Probleme wegen der anderen SacheExakt das denke ich auch. Gilt jedoch nur, wenn dem tatsächlich so ist. ;-) Ob seine Rechtsanwältin bereits etwas, was gegen ihn spricht, in der Akte gefunden hat, wissen wir ja auch nicht. Ist dem so, wäre es logisch. Wenn ich mir sicher bin, dass das Mädchen lebt und es ihr gut geht, würde ich, falls man mir etwas ganz anderes anhängen könnte (und man den Eltern Glauben schenken mag), auch lieber schweigen. In den meisten Fällen finde ich das Recht, dass man sich nicht selbst belasten muss, nicht ok. Anderseits, wie in so einem Beispiel, jedoch schon. Es gibt nach wie vor so viele Möglichkeiten (für uns 'Zuschauer') was passieren könnte. Wenn ich daran denke, welche unsinnigen Sachen ich getan habe und bereit war zu tun für meine erste Liebe... Abgehauen wäre ich ohne mir in dem Alter irgendwelchen Konsequenzen bewusst zu sein. In dem Alter nehmen 'Ich würde alles für Dich tun) viele Mädchen wortwörtlich. Es ist auch nicht komisch, wenn Mädchen in dem Alter gar nicht so Familien-anhängig sind. Da haben die 'n Schwarm und dieser ist das Wichtigste.
netti13 schrieb:ruhe zu haben?doch wohl eher aus anderen gründen...Naja also wenn mir sowas passieren würde egal ob er jetzt schuldig oder nicht schuldig ist ich würde es in dem haus auch nicht mehr aushalten.
Rotkäppchen schrieb:Und Freundinnen würden sich wundern in Zeiten von Whatsapp und Co, wenn gar keine Reaktion mehr kommt.Was ja am Sonntag schon so war.
HakanKöseoglu schrieb:Was mich aktuell noch stört: Die Decke.Man hat doch Spuren von der Fleecedecke gefunden...
NicNic schrieb:Dann gehe ich wegen der begangenen Straftat ins Gefängnis u nicht wegen der Fahrt dort hinNicht, wenn das Vergehen oder die Straftat so schwerwiegend
Oyashirosama schrieb:Ich würde von Verdunkelungsgefahr ausgehen. Selbst bei Totschlag kann Fluchtgefahr verneint werden, wenn der TV eine Situation hat, wie sie hier vorliegt (fester Job, stabile Familiensituation, kleines Kind etc.).Es bedarf keines Haftgrundes weil wegen Totschlags ermittelt wird und daher könnte ein Haftgrund vorliegen, wird aber gar nicht erst geprüft. Es macht weiterhin keinen Sinn wenn über 1000 Seiten alle drei Minuten die gleichen Fragen gestellt wird oder wieder Tatsachen angezweifelt werden, die bereits lange feststehen und bestätigt worden sind.
inci2 schrieb:Das geht aber nicht rückstandlos. Etwas bleibt immer zurück,Nun ja, Wölfe sind ebenfalls wie Hunde sehr verspielt. Das Knochen an anderer Ort und Stelle auftauchen ok, aber man weiß nicht, in welchen abgelegen Arealen/Wälder die sich rumtreiben und diese dort ablegen. Kleidung wird definitiv mitgefressen und ebenfalls an andere Ort und Stelle ausgeschieden.
Knochen, Kleidung, Schuhe, etc.