Wo ist Rebecca Reusch?
08.03.2019 um 14:19wieso ist f überhaupt nach der 1.freilassung aus der u haft aus der wohnung "ausgezogen"?um bissl ruhe zu haben?doch wohl eher aus anderen gründen...
Auch Wildschweine tun das und die gibt es in nahezu allen Wäldern.IchduEr schrieb:: In Brandenburg und Polen sind größere Wolfsrudel aufgetaucht, welche bekanntermaßen auch Aß fressen.
Jetzt wird es aber vollkommen abstrus. Zu viel Fantasy geschaut....feinkostpara schrieb:Man könnte ja den Fernseher manipulieren mit aufzeichnungen usw... und dann eine gefakte Ansage über einen Leichenfund machen.
und in dann wieder verhören...
Dann gehe ich wegen der begangenen Straftat ins Gefängnis u nicht wegen der Fahrt dort hininci2 schrieb:Doch. Wenn man diese Fahrt auf der Autobahn unternimmt, um eine
Straftat zu begehen, begünstigen, etc.
Bei einem dringenden Tatverdacht wegen Totschlags oder Mordes (§ 211/212 StGB) ist kein weiterer Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr notwendig (§ 112 Abs.3 StPO: " Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach...oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c ...des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.")puntanorte schrieb:Dringender Tatverdacht ist EINE Voraussetzung für die Anordnung der U-Haft. Eine ZWEITE Voraussetzung ist das Vorliegen eines Haftgrundes, zB Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr.
Weiß man denn, mit welchem Haftgrund die U-Haft angeordnet wurde?
Meines Wissens kann bei Totschlag auch bei dringenden Tatverdacht ohne weitere Haftgründe U-Haft angeordnet werden.puntanorte schrieb:Eine ZWEITE Voraussetzung ist das Vorliegen eines Haftgrundes, zB Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr.
Ich würde von Verdunkelungsgefahr ausgehen. Selbst bei Totschlag kann Fluchtgefahr verneint werden, wenn der TV eine Situation hat, wie sie hier vorliegt (fester Job, stabile Familiensituation, kleines Kind etc.).puntanorte schrieb:Weiß man denn, mit welchem Haftgrund die U-Haft angeordnet wurde?
Verlinkst du bitte die Quelle für diese Aussage des TV? Nur weil Focus Online das behauptet, muss er das nicht wirklich gesagt haben - die dürften bei der Vernehmung kaum zugegen gewesen sein dürfen...netti13 schrieb:meine ansicht nach sagt der satz den F gesagt haben soll"ohne leiche könnt ihr mir nichts"sagt eigentlich alles
In Deutschland ist es nicht erlaubt. In den USA z.B. schon. Falls jemand das mal irgendwo liest oder hört. Aber es ist sehr umstritten.simie schrieb:Nein. Das ist nicht erlaubt.
Exakt das denke ich auch. Gilt jedoch nur, wenn dem tatsächlich so ist. ;-) Ob seine Rechtsanwältin bereits etwas, was gegen ihn spricht, in der Akte gefunden hat, wissen wir ja auch nicht. Ist dem so, wäre es logisch. Wenn ich mir sicher bin, dass das Mädchen lebt und es ihr gut geht, würde ich, falls man mir etwas ganz anderes anhängen könnte (und man den Eltern Glauben schenken mag), auch lieber schweigen. In den meisten Fällen finde ich das Recht, dass man sich nicht selbst belasten muss, nicht ok. Anderseits, wie in so einem Beispiel, jedoch schon. Es gibt nach wie vor so viele Möglichkeiten (für uns 'Zuschauer') was passieren könnte. Wenn ich daran denke, welche unsinnigen Sachen ich getan habe und bereit war zu tun für meine erste Liebe... Abgehauen wäre ich ohne mir in dem Alter irgendwelchen Konsequenzen bewusst zu sein. In dem Alter nehmen 'Ich würde alles für Dich tun) viele Mädchen wortwörtlich. Es ist auch nicht komisch, wenn Mädchen in dem Alter gar nicht so Familien-anhängig sind. Da haben die 'n Schwarm und dieser ist das Wichtigste.Starlightdust schrieb:Man schweigt um, was auch immer nicht preiszugeben, da man von sich weiss man hat mit dem Verschwinden Rs nichts zu tun. Für den Fall das R. dann wieder auftaucht/gefunden wird,ist bewiesen,dass man unschuldig ist,hat aber eventuell Probleme wegen der anderen Sache
Naja also wenn mir sowas passieren würde egal ob er jetzt schuldig oder nicht schuldig ist ich würde es in dem haus auch nicht mehr aushalten.netti13 schrieb:ruhe zu haben?doch wohl eher aus anderen gründen...
Was ja am Sonntag schon so war.Rotkäppchen schrieb:Und Freundinnen würden sich wundern in Zeiten von Whatsapp und Co, wenn gar keine Reaktion mehr kommt.
Man hat doch Spuren von der Fleecedecke gefunden...HakanKöseoglu schrieb:Was mich aktuell noch stört: Die Decke.
Nicht, wenn das Vergehen oder die Straftat so schwerwiegendNicNic schrieb:Dann gehe ich wegen der begangenen Straftat ins Gefängnis u nicht wegen der Fahrt dort hin
Es bedarf keines Haftgrundes weil wegen Totschlags ermittelt wird und daher könnte ein Haftgrund vorliegen, wird aber gar nicht erst geprüft. Es macht weiterhin keinen Sinn wenn über 1000 Seiten alle drei Minuten die gleichen Fragen gestellt wird oder wieder Tatsachen angezweifelt werden, die bereits lange feststehen und bestätigt worden sind.Oyashirosama schrieb:Ich würde von Verdunkelungsgefahr ausgehen. Selbst bei Totschlag kann Fluchtgefahr verneint werden, wenn der TV eine Situation hat, wie sie hier vorliegt (fester Job, stabile Familiensituation, kleines Kind etc.).
Nun ja, Wölfe sind ebenfalls wie Hunde sehr verspielt. Das Knochen an anderer Ort und Stelle auftauchen ok, aber man weiß nicht, in welchen abgelegen Arealen/Wälder die sich rumtreiben und diese dort ablegen. Kleidung wird definitiv mitgefressen und ebenfalls an andere Ort und Stelle ausgeschieden.inci2 schrieb:Das geht aber nicht rückstandlos. Etwas bleibt immer zurück,
Knochen, Kleidung, Schuhe, etc.