Welchen Grund die Zeugin evtl. hatte, nicht auszusagen, war hier nie Grundlage der Diskussion, die Frage war letztendlich, wäre die von der StA angedrohtes Verfahren erfolgreich gewesen. Wenn es der zitierte wirklich war, war der auch schon nicht offensichtlich und man hätte ihn auch durch Ausschluss der Öffentlichkeit leicht umgehen können. Zweifel hierzu sind auf jeden Fall angebracht, welche Du auch nicht im geringsten versuchst hast auszuräumen. Wie gesagt, ich halte die Androhung nach wie vor für eine Bluff, da ein Verfahren zwar möglich gewesen wäre, aber das Ergebnis einer rechtkräftigen Verurteilung mehr als fraglich gewesen wäre. Und ich schätze, dass dies der StA sicherlich auch im Hinterkopf hatte, so dass ich eben von einem Bluff ausgehe.
Ausgangspunkt war Deine Aussage:
emz schrieb:Interessant hierbei, dass bereits Schweigen als Falschaussage gewertet werden kann.
Und diese hat eben die Diskussion ausgelöst. Gewertet von einer StA kann das in dieser Form natürlich, rein theoretisch kann es so auch jede beliebige Person so gewertet werden. Das ist aber nicht wirklich entscheidend, denn nur ein Gericht hat hier das eigentliche Wort und wenn man ein entsprechendes Urteil nicht vorweisen kann, scheint es letzendlich rechtlich auch nicht geklärt zu sein bzw. die fehlende rechtliche Wertung spricht eher dafür, dass es in der Praxis eine Verurteilung kaum möglich ist und StAn dann entweder von einer Anklage im Vorfeld schon absehen oder Gerichte solche Anklagen schon gar nicht annehemen.
Im dem zitierten Fall hat der StA mit dieser Drohsituation Erfolg gehabt, so dass es auch hier rechtlich nicht geklärt wurde, ob so ein Verfahren überhaupt erfolgreich sein kann.
So dass ist jetzt hier genug OT.