E.A.Poe schrieb:Das hatten wir heute morgen schon. Die Vortäuschung der Straftat wäre der Tod des Jungern, der wohl als Achtjähriger kaum auf die Idee kommt, sich in der Nordsee zu ertränken.
E.A.Poe schrieb (Beitrag gelöscht):Zum Beispiel, dass sie ein neues Strafverfahren erwartet?
Auch, wenn du es dir so sehr wünscht: Auch das Vortäuschen eines erweiterten Suizid ist kein Straftatbestand in Deutschland. Genau so wenig wie das Nicht-Antreten einer Haftstrafe.
Ein Blick in §145d des StGB hilft weiter.
Oder belege, dass sie eine weitere Straftat begangen hat.