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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

173 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Mutter, 2020 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

07.11.2019 um 21:44
https://kurier.at/chronik/welt/suizid-vorgetaeuscht-und-untergetaucht-krimi-um-watt-mutter/400666445

Weil schon mal Zweifel aufkamen, zitiere ich hier:
Das mehrseitige Schreiben liegt der Kripo vor, veröffentlicht wurde es von Bild und Dithmarscher Landeszeitung. Die Polizei bestätigte DPA, dass eine Mail eingegangen sei, deren Echtheit aber noch nicht verifiziert worden sei. Auch seien mehrere offizielle Dokumente beigefügt worden.
Hier noch etwas über das Leben von Cora A.
Die sehr attraktive Cora A. wurde in der rumänischen Hauptstadt Bukarest geboren und kam als Kind nach Deutschland. „Ich habe geheiratet und zwei wundervolle Kinder zur Welt gebracht.“ Nach der Scheidung habe sie 2010 den heute 60-jährigen Peter H. kennengelernt und sei nach einem halben Jahr schwanger geworden.



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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

08.11.2019 um 12:20
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Also weiß ich nicht, was der Fall hier soll.
Sehe ich genauso, Cora A. lebt und ihr kleiner Sohn ist sicherlich wohlauf, für mich ist das auch kein Kriminalfall...


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

08.11.2019 um 12:43
Zitat von emzemz schrieb:Die Flucht ist nicht strafbar, also besteht von daher schon mal keine rechtliche Handhabe, ihr das Sorgerecht zu entziehen.
Naja, 'Gefährdung des Kindeswohls' wäre schon ein Grund, daran zu zweifeln, ob die Frau als Mutter geeignet ist, entsprechend im Sinne des Kindes für ihren Sohn zu sorgen.
Zitat von soomasooma schrieb:nteressanter Aspekt aucb, dass die große Tochter keine Vertrauensperson gewesen zu sein scheint.
Das schließt Du woraus?
Dass Cora A. die ältere Tochter offenbar in dem Glauben ließ, sie würde mit dem kleinen Bruder ins Watt gehen, um dort einen erweiterten Suizid zu verüben?
So wie ich es verstanden habe, gab es ja keinen Abschiedsbrief o Ä, der ganz konkret darauf hingewiesen hätte, dass die Absicht eines erweiterten Suizids bestand, die Tochter befürchtete dies wohl, da ihre Mutter nicht zu der Verabredung erschien.

Apropos die große Tochter:
Sie ist laut Artikel(n) 19 Jahre alt und somit volljährig, evtl könnte es ja auch eine Alternative sein, ihr das Sorgerecht für den jüngeren (Halb-)Bruder zu übertragen.
Offenbar will Cora A. ja unbedingt verhindern, dass der Kindsvater das Sorgerecht bekommt, ob ihre Anschuldigungen ihm gegenüber der Wahrheit entsprechen oder nicht, können wir nicht beurteilen.
Der Tochter das Sorgerecht zu übertragen wäre vll eine Art 'Kompromiss', mit dem Cora A leben könnte.
Nur eine Idee, wir können natürlich nichts dazu sagen, wie das Verhältnis der (Halb-)Geschwister untereinander ist und ob dies tatsächlich eine gangbare Lösung wäre.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

08.11.2019 um 13:44
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Das schließt Du woraus?
Dass Cora A. die ältere Tochter offenbar in dem Glauben ließ, sie würde mit dem kleinen Bruder ins Watt gehen, um dort einen erweiterten Suizid zu verüben?
Nein, so meinte ich es nicht. Das ist ja auch gar nicht richtig klar, zumindest mir aus den unterschiedlichen Artikeln nicht geworden: Hatte sie nun eine Verabredung (wann?) mit der Tochter, zu der sie nicht erschien und die Tochter/Polizei suchte sie dann oder drohte die Mutter mit Selbstmord und ist dann abgehauen und das meldete die Tochter der Polizei? Und wer fand die Sachen? Das Watt ist groß...

Aber egal wie, hat die Mutter ja anscheinend weder die Tochter als Pflegestelle in Betracht gezogen (was kam, war doch sicher auch schon vor der Verurteilung klar) und sich auch nicht bei ihr telefonisch oder per Mail gemeldet hat, sondern bei der entfernt lebenden Verwandten. Das ist mir als für mich interessantes Detail aufgefallen.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

08.11.2019 um 14:01
@Mauritz

Nur weil man im Gefängnis ist verliert man nicht das Sorgerecht. Das Jugendamt kann einen Antrag auf Sorgerechtsentzug stellen wenn sie der Meinung sind, dass ein Elternteil oder beide nicht für das Kind sorgen können.
Dann würde ein Vormund einspringen.
Es ist oft auch schwierig als Jugendamt wenn die Eltern das Sorgerecht haben und man sie nicht wirklich erreichen kann um zu fragen ob das Kind zb operiert werden darf, iwo übernachten darf etc.

Der sorgerberechtigte Vater in diesem Fall hat ein Recht auf Umgang bzw das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater welches nun verwehrt ist.
Deshalb könnte der Vater einen Antrag auf Sorgerechtsentzug stellen, der höchst wahrscheinlich zu seinen Gunsten entschieden wird.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 01:55
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Fakt ist, es ist nicht strafbar, eine Haftstrafe nicht freiwillig anzutreten
Nein, das ist nicht gesondert strafbar. Allerdings kann dann, wenn man zum Antritt einer Haftstrafe, die gegen einen verhängt worden ist, nicht erscheint, gegen einen Vollstreckungshaftbefehl ergehen (§ 457 Abs. 2 StPO). Sprich, wenn man daraufhin festgenommen wird, geht es ohne Umschweife ins Gefängnis. Nochmal wegen derselben Straftat verurteilt werden muss man nicht wieder und wieder, bloß weil man zum Haftantritt nicht erschienen ist.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl

(1) .....
(2) Die Vollstreckungsbehörde ist befugt, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen, wenn der Verurteilte auf die an ihn ergangene Ladung zum Antritt der Strafe sich nicht gestellt hat oder der Flucht verdächtig ist.....
Wie tatsächlich das Sorgerecht ausgeübt werden soll bzw. kann, wenn der Sorgeberechtigte eine Strafhaft verbüßt, müssten Leute erklären, die sich damit auskennen.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 02:23
Aus der Entscheidung des OLG Koblenz vom 25. Mai 2012 (13 UF 839/11):
Gemäß § 1666 Abs.1 BGB kann dem Sorgeberechtigten die elterliche Sorge bzw. ein Teil des selben entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird, sofern der Sorgeberechtigte nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, diese Gefahr für das Kind abzuwenden. Gem. § 1674 BGB ruht die elterliche Sorge eines Elternteils, wenn ein Elternteil aus tatsächlichen Gründen gehindert ist die elterliche Sorge auszuüben.

Eine längerfristige Inhaftierung ist eine tatsächliche Verhinderung an der Ausübung der elterlichen Sorge. In der Regel gilt, dass bei einer länger andauernden Strafhaft die elterliche Sorge ruht. Dies muss das Amtsgericht in seinem Beschluss feststellen. Hatten die Eltern vorher das gemeinsame Sorgerecht, so führt das Ruhen dazu, dass der andere Elternteil von Gesetzes wegen die elterliche Sorge alleine ausführt (§ 1678 Abs.1 BGB).
Die interessante Frage ist hier also, ob im Fall von Cora A., sofern sie gefasst wird und zur Verbüßung der Strafhaft ins Gefängnis überstellt wird, eine "längerfristige" Inhaftierung vorliegen würde mit der Folge, dass deswegen ihre Sorgeberechtigung ruht und deshalb von Gesetzes wegen so lange der leibliche Vater das Sorgerecht gem. § 1678 Abs. 1 BGB alleine ausführt, sofern bisher beide Elternteile das Sorgerecht hatten.

Hatte aber bisher Cora A. alleine das Sorgerecht, müsste bei "längerfristiger" Haftstrafe der allein sorgeberechtigten Mutter wohl das Familiengericht für die Dauer der Haftstrafe einen Ersatz-Sorgeberechtigten bestellen. Vielleicht wird man da, weil es naheliegt, zunächst an den leiblichen Vater denken, wenn das auf irgendwelchen Gründen ausscheidet, an andere Familienangehörige.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 07:44
@Andante
Ich hätte eine Frage zum Vollstreckungshaftbefehl:

Kann, wenn ein solcher vorliegt, auch ein sogenannter "internationaler Haftbefehl" über Interpol beantragt werden? Oder geht dies nur bei "normalen" Haftbefehlen bei Verdacht auf eine Straftat?


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 07:49
Das Sorgerecht könnte auch entzogen werden, besonders, wenn es tatsächlich bereits eine Vorgeschichte gibt (Frauenhäuser etc.), das hatten wir doch schon. Und genau das ist ja auch die von ihr geäusste Sorge.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 10:23
Zitat von Basti1212Basti1212 schrieb:Kann, wenn ein solcher vorliegt, auch ein sogenannter "internationaler Haftbefehl" über Interpol beantragt werden? Oder geht dies nur bei "normalen" Haftbefehlen bei Verdacht auf eine Straftat?
Da will ich mich jetzt nicht festlegen. Der Vorführungs- oder Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 StPO wird nicht vom Richter (auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden) erlassen, sondern von der Vollstreckungsbehörde selbst. Es geht in diesem Fall ja (nur) um die Vollstreckung einer bereits längst vom Gericht verhängten Strafe.

Vermutlich wird es dafür keinen internationalen Vorführungs- oder Vollstreckungshaftbefehl brauchen. Wer sollte den wo beantragen? Ich denke, da gibt es Regeln in den zwischenstaatlichen Auslieferungsabkommen, dass jemand, der in einem anderen Staat verurteilt wurde und sich bisher dem Antritt der Haft dort entzogen hat, ausgeliefert wird, wenn er in einem anderen Staat gefasst wird.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 10:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, das ist nicht gesondert strafbar. Allerdings kann dann, wenn man zum Antritt einer Haftstrafe, die gegen einen verhängt worden ist, nicht erscheint, gegen einen Vollstreckungshaftbefehl ergehen (§ 457 Abs. 2 StPO). Sprich, wenn man daraufhin festgenommen wird, geht es ohne Umschweife ins Gefängnis. Nochmal wegen derselben Straftat verurteilt werden muss man nicht wieder und wieder, bloß weil man zum Haftantritt nicht erschienen ist.
Ich bin froh, dass Du das noch mal ausdrücklich erklärt hast. Von den Hobbyjuristen hier im Thread konnte man in jedem zweiten Kommentar lesen das Flucht vor Haft nicht strafbar wäre ohne zu erläutern das Strafe trotz allem vollstreckbar werden kann bzw. wird. Klingt natürlich auch nicht so gut.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 10:49
Das Problem wird Cora A., wenn sie sich mit dem Kind im Ausland aufhält, wohl vor allem bei der Wieder-Einreise nach Deutschland haben. Denn allen Stellen, auch der Bundespolizei, dürfte ein Vorführungshaftbefehl vorliegen, daher würde sie vermutlich gleich beim Versuch der Einreise festgenommen werden.

Wie sich die Flucht in Bezug auf den Sorgerechtsstreit ausgestaltet, ist auch noch offen. Ob das Ganze sich unbedingt zu Gunsten der Mutter auswirkt, möchte ich bezweifeln.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 11:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, da gibt es Regeln in den zwischenstaatlichen Auslieferungsabkommen, dass jemand, der in einem anderen Staat verurteilt wurde und sich bisher dem Antritt der Haft dort entzogen hat, ausgeliefert wird, wenn er in einem anderen Staat gefasst wird.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Problem wird Cora A., wenn sie sich mit dem Kind im Ausland aufhält, wohl vor allem bei der Wieder-Einreise nach Deutschland haben. Denn allen Stellen, auch der Bundespolizei, dürfte ein Vorführungshaftbefehl vorliegen, daher würde sie vermutlich gleich beim Versuch der Einreise festgenommen werden.
..also immer auf der Flucht bzw. sich unauffällig verhalten oder verstecken.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie sich die Flucht in Bezug auf den Sorgerechtsstreit ausgestaltet, ist auch noch offen. Ob das Ganze sich unbedingt zu Gunsten der Mutter auswirkt, möchte ich bezweifeln.
Vor allen Dingen sollte sie tatsächlich die ganze Zeit unterwegs sein und dem Kind kein kindgerechtes Zuhause bieten können, mit festem Wohnsitz und der Möglichkeit eines Schulbesuchs.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 11:18
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Von den Hobbyjuristen hier im Thread konnte man in jedem zweiten Kommentar lesen das Flucht vor Haft nicht strafbar wäre ohne zu erläutern das Strafe trotz allem vollstreckbar werden kann bzw. wird.
Da bin ich Hobbyjurist aber davon ausgegangen, dass es selbstverständlich ist, dass sich, nur weil die Flucht nicht strafbar ist, damit nicht auch die Haftstrafe erledigt.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 11:56
Ich frage mich, was die Intension dieses Threads in der Rubrik Kriminalfälle ist, wenn selbst der Threadersteller davon ausgeht, dass die Flucht keine kriminelle Handlung darstellt. Nur zur Klarstellung: Ich will niemandem auf den Schlips treten, aber wäre um Aufklärung dankbar.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 12:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, da gibt es Regeln in den zwischenstaatlichen Auslieferungsabkommen, dass jemand, der in einem anderen Staat verurteilt wurde und sich bisher dem Antritt der Haft dort entzogen hat, ausgeliefert wird, wenn er in einem anderen Staat gefasst wird.
Ich habe mal ein bisschen gesucht: Es gibt den Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten [der EU] (Amtsblatt Nr. L 190 vom 18/07/2002 S. 0001 - 0020)

Dort steht:
Artikel 1

Definition des Europäischen Haftbefehls und Verpflichtung zu seiner Vollstreckung

(1) Bei dem Europäischen Haftbefehl handelt es sich um eine justizielle Entscheidung, die in einem Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung bezweckt.

Artikel 2

Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

(1) Ein Europäischer Haftbefehl kann bei Handlungen erlassen werden, die nach den Rechtsvorschriften des Ausstellungsmitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Hoechstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht sind, oder im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe oder der Anordnung einer Maßregel der Sicherung, deren Maß mindestens vier Monate beträgt.
Hervorhebungen durch mich.

Wenn ich das als Nichtjurist richtig interpretiere und wir davon ausgehen, dass Cora A. sich im Gebiet der EU aufhält, dann sollte sie sich möglichst unauffällig verhalten. Um einer Festnahme zu entgehen. (Wobei es für Staaten ausserhalb der EU wahrscheinlich ähnliche Regelungen gibt)

Ich bin mir nicht sicher, ob ihr dieses unauffällige Verhalten liegt, zum Einen ist sie mit einem kleinen Kind unterwegs und zum Anderen hat sie ein, wie soll ich sagen, etwas ungewöhnliches Verhältnis zu Geld. Dies hat ja erst zu einer Verurteilung geführt. Wenn sie dies auf der Flucht weiterführt, dürfte sie auch dort mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Allerdings dürfte die Flucht doch einige Kosten verursachen. Ich denke sie wird bald gefasst werden.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 12:52
@gräfinzahl

So ganz nebenbei geht es ja auch um Betrug, und da wären wir vielleicht im Bereich Kriminalfälle dann doch nicht so falsch :D Was die Straffreiheit der Flucht anbelangt, das erachte ich nur als Nebenschauplatz, der sich erst nach der Threaderöffnung ergeben hat.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 13:01
vielen Dank emz!

Dass hier die Betrügereien diskutiert werden sollen, war mir bisher nicht klar.

Aufgrund des Titels und des Eingangsposts dachte ich, es geht um die Flucht.


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 13:18
Moin

muss dann doch mal "ne Lanze" für @emz brechen, ich bin dankbar, daß er den
Thread aufgemacht hat, denn die mediale Präsenz und Überegionaltität verleiht
diesen Fall schon was besonderes...

Wenn man es auf dem Boulevard auf Seite 1 schafft, denke ich schon dass man
das diskutieren darf auch wenn es erstmal nur um Betrügereien + Flucht geht !

(MM)


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Mutter aus Brunsbüttel mit achtjährigem Sohn auf der Flucht

09.11.2019 um 13:21
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Aufgrund des Titels und des Eingangsposts dachte ich, es geht um die Flucht.
Sicher geht es dabei um die Flucht. Aber es geht nicht darum, ob diese nun strafbar ist oder nicht und dass deshalb der Thread unter Kriminalfälle angesiedelt wurde.

Vielleicht lassen wir doch die Mods darüber entscheiden, sollte die Platzierung nicht angemessen sein. Ich bin da völlig schmerzfrei, wohin auch immer die Reise dieses Threads auch gehen mag.


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