Fragen zu Erzwingungshaft/Beugehaft
29.05.2018 um 02:00Maßgeblich für Erzwingungshaft ist nur die ZPO und das OWiG !
Weder ZPO noch OWiG ist Strafrecht!
Sorry Einzeiler.
Weder ZPO noch OWiG ist Strafrecht!
Sorry Einzeiler.
SCMP77 schrieb:Es gibt auch noch Erzwingungshaft um Zeuugenaussagen zu erzwingen. Hier ist die Erzwingungshaft bis zu 6 Monate möglich. In der Regel wird hier aber selten Erzwingungshaft angeordnet, weil eine erzwungene Zeugenaussage wenig Wert besitzt.
Dill schrieb:Aber es gibt die Beugehaft!Wie Dill schreibt: Ich kenne das unter Beugehaft
frauZimt schrieb:Wenn der Zeuge Namen preisgibt - oder andere Einzelheiten einer Tat, (oder künftige Ziele krimineller Taten) könnte das den Ermittler weiterhelfen.Rein theoretisch ist das richtig. Aber in der Praxis wirft das Probleme auf. Wie kann man nachweisen, dass der Zeuge diese Namen wissen muss bzw. die richtigen Namen nennt? Wenn man das kann, benötigt man in der Regel keinen Zeugen mehr.
SCMP77 schrieb:Es mag in ganz wenigen Fällen sinnvoll sein, aber in der Regel wird man darauf verzichten.ich denke man wird beugehaft bei schwerer bandenkriminalität anwenden- und dann aufwärts.
SCMP77 schrieb:Ich sehe diese Vorgehensweise der StA daher eher als Bluff an.Du meinst also, der Oberstaatsanwalt hat da einfach mal so irgendetwas in dem Prozess erfunden?
AlbertE schrieb:Ich brauch keine Wikiseiten zu lesen ich habe die Deutsche Gesetzessammlung.Dann wäre ein Verweis auf den Gesetzestext von Deiner Seite vonnöten (siehe Allmy-Regeln), wenn Du alles besser weißt.
So wie du dir das vorstellst läuft es nicht. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
emz schrieb:Du meinst also, der Oberstaatsanwalt hat da einfach mal so irgendetwas in dem Prozess erfunden?Es ging hier nur um die Androhung eines Verfahrens wegen Falschaussage. Ob es da überhaupt zu einem Prozess gekommen wäre, steht auf einem ganz anderen Blatt. Natürlich hätte er durchaus eine solches Verfahren eröffnen können. Die Frage des Erfolgs ist aber eine ganz andere - und darum ging es mir, und ich persönlich sehe da nur eine recht geringe Erfolgsaufsicht, weil man in der Regel kaum beweisen kann, ob ein Mensch etwas vergessen hat oder es bewusst nicht aussagt. Das ist in den meisten Fällen ein fast unmögliches Unterfangen. Ich denke, dass das auch der StA gewusst hat.
SCMP77 schrieb:Aber Du kannst ja mal ein Verfahren nennen, wo eine solche Anklage erfolgreich war.Da würde ich doch mal sagen, umgekehrt wird da ein Schuh draus. Wenn du behauptest, derartige Klagen hätten keine Aussicht auf Erfolg, dann wäre es an dir, das zu belegen. Habe ich doch hierzu keine Einschätzung abgegeben.