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Fragen zu Erzwingungshaft/Beugehaft

67 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gefängnis, Haft, Bußgeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fragen zu Erzwingungshaft/Beugehaft

28.05.2018 um 21:12
Zitat von emzemz schrieb:Nicht nur dann gibt es unter Umständen Erzwingungshaft.
Das kann auch passieren, wenn ein Schuldner sich weigert, die Vermögensauskunft eidesstattlich zu versichern, um ihn so zur Unterschrift unter selbige zu zwingen.
Ich dachte, laut Internationales Menschrecht, dürfe keine Person gezwungen werden
gegen sich auszusagen. Das wäre doch in dem obigen Fall so od.?


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Fragen zu Erzwingungshaft/Beugehaft

28.05.2018 um 21:27
@Rotkapchen

Wir sind hier aber nicht im Strafrecht.
Oder könntest du den § hierzu näher benennen?


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Fragen zu Erzwingungshaft/Beugehaft

28.05.2018 um 22:19
Zitat von emzemz schrieb:@Rotkapchen

Wir sind hier aber nicht im Strafrecht.
Oder könntest du den § hierzu näher benennen?
Könnte ich, mache ich aber nicht, weil wir hier nicht im Strafrecht sind.
Warum schreibst Du hier seit 17:02?

Wieso ist der Thread mit der Headline hier drin?

Ich glaube, dies war das was ich meine.

https://www.menschenrechtskonvention.eu/protokoll-nr-4-emrk-9266/
siehe Artikel 1


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28.05.2018 um 22:25
@PaulyD

Erzwingungshaft bedeutet, wie der Name schon sagt, dass etwas erzwungen wird. Heißt , selbst wenn du deine Haft erzwungen absitzt, erlischt / en deine Schuld / en dadurch NICHT. Das Spiel kann beliebig oft fortgesetzt werden, bis zu zahlst. Also besser ist zahlen.

Natürlich muss vorher deine Schuld ohne Zweifel feststehen.


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28.05.2018 um 23:02
Zitat von RotkapchenRotkapchen schrieb:Warum schreibst Du hier seit 17:02?
Ich weiß nicht, was du mit dieser Frage meinst.
Wieso ist der Thread mit der Headline hier drin?
Die Frage solltest du an den TE richten.
siehe Artikel 1
Der wie folgt lautet:
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Und Bußgelder beispielsweise sind keine vertraglichen Verpflichtungen.


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28.05.2018 um 23:07
Zitat von AlbertEAlbertE schrieb:Das Spiel kann beliebig oft fortgesetzt werden, bis zu zahlst. Also besser ist zahlen.
Nein, max. nur 6 Wochen bei einer Geldbuße oder 3 Monat bei mehreren.

Es gibt auch noch Erzwingungshaft um Zeuugenaussagen zu erzwingen. Hier ist die Erzwingungshaft bis zu 6 Monate möglich. In der Regel wird hier aber selten Erzwingungshaft angeordnet, weil eine erzwungene Zeugenaussage wenig Wert besitzt.


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28.05.2018 um 23:17
@SCMP77

Soweit ich weiß, kann es beliebig oft wiederholt werden, bis man auf den genannten maximal Zeitraum kommt kann man oft vorgeführt werden. Es werden ja nicht sofort 6 Wochen angeordnet, man zäumt das Pferd von hinten auf und fängt erst mal klein an..

Ist ja auch nicht so angenehm für den Arbeitgeber, wenn man alle 2 Wochen vom Arbeitsplatz fern bleiben muss......win win Situation quasi. Die Kündigung lässt dann auch nicht mehr all zu lange auf sich warten...


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28.05.2018 um 23:27
@SCMP77

Zeugen kommen nicht in Erzwingungshaft sondern werden durch die Polizei vorgeführt ( Vorführbefehl ) Quasi per blaues Taxi


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28.05.2018 um 23:29
Zitat von AlbertEAlbertE schrieb:Zeugen kommen nicht in Erzwingungshaft sondern werden durch die Polizei vorgeführt ( Vorführbefehl ) Quasi per blaues Taxi
Wenn die nicht aussagen wollen, bringt eine Polizeifahrt auch nichts, dann wird Erzwingungshaft (aber nur in seltenen Fällen) angeordnet.


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28.05.2018 um 23:44
Zitat von AlbertEAlbertE schrieb:Soweit ich weiß, kann es beliebig oft wiederholt werden, bis man auf den genannten maximal Zeitraum kommt kann man oft vorgeführt werden. Es werden ja nicht sofort 6 Wochen angeordnet, man zäumt das Pferd von hinten auf und fängt erst mal klein an..
Neee, das dürfte kaum mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein, die Verhältnismäßigkeit wäre nicht mehr gegeben. Auch macht eine aufzäumen von hinten auch nicht wirklich einen Sinn. Sobald der Betroffene zahlt, wird die Erzwingungshaft sofort beendet, sie kann nur einmalig angeordnet und auch nicht verlängert werden.

Hier ein netter Blogbeitag:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/24/15-monate-haft-fr-20-euro-geldbue/

Daraus ergibt sich ein Richtwert von 1 Tag Erzwingungshaft für ein 20€-Knöllchen.


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28.05.2018 um 23:52
Zitat von RotkapchenRotkapchen schrieb:emz schrieb:
Nicht nur dann gibt es unter Umständen Erzwingungshaft.
Das kann auch passieren, wenn ein Schuldner sich weigert, die Vermögensauskunft eidesstattlich zu versichern, um ihn so zur Unterschrift unter selbige zu zwingen.
Es geht hier um einen Schuldner und Schulden müssen nicht immer Bußgelder sein, sondern können auch aus Verträgen (Zivilrecht) entstehen.


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28.05.2018 um 23:58
@Rotkapchen

Es gibt unterschiedliche Gründe einer Erzwingungshaft, nicht gezahlte Bußgelder ist nur einer davon.

Erzwingungshaft wegen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 802g ZPO ist ein anderer Grund.

Zwang zu einer Zeugenaussage ein weiterer.


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29.05.2018 um 00:02
@Rotkapchen

Lies den Gesetzestext bitte nochmal.
Da heißt es, allein aus Verträgen.
Also wenn ich beispielsweise die vertraglich vereinbarten Raten für mein Auto nicht bezahle, kann ich allein deswegen nicht in Haft genommen werden.


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29.05.2018 um 00:41
Bitte klar ausdrücken!
Von was sprecht ihr?
Erzwingungungshaft? Wann?
Wir unterscheiden Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Aus einer Ordnungswidrigkeit wird ganz schnell eine Straftat!
Wenn in einer Ordnungswidrigkeit die daraus resultierende Geldbuße nicht gezahlt wird gibt es eine Strafanzeige! Dann erfolgt darauf eine Verurteilung „Im Namen des Volkes....“. Es wird erkannt auf eine Ersatzfreiheitstrafe. D.h. zahlen oder Knast.
Aber es kann auch ein Antrag gestellt werden auf Geldstrafentilgung durch gemeinnützige Arbeit. Das setzt die Unmöglichkeit zur Zahlung voraus, kein Nichtwollen!!


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29.05.2018 um 01:04
Erzwingungshaft gibt es nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht. Das ist gar nichts besonderes. Nur heißt es da Ordnungshaft. Im Arbeitsrecht etwa gibt es da viele Beispiele.

So hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wenn man nun als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer trotz dessen Verlangen kein Arbeitszeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer auf Zeugniserteilung klagen. Bekommt er dann trotzdem kein Zeugnis, kann gegen den Arbeitgeber ein Ordnungsgeld, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ornungshaft verhängt werden.

Dasselbe gilt etwa bei Behinderung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber.

Bisher hat noch niemand das als Verstoß gegen irgendwelche Menschenrechtskonventionen etc. angesehen. Denn wie sonst sollen im Strafrecht und im Zivilrecht Maßnahmen durchgesetzt werden, wenn sie nicht bloß zahnlose Tiger bleiben sollen, nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind?


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29.05.2018 um 01:39
Zitat von emzemz schrieb:Also wenn ich beispielsweise die vertraglich vereinbarten Raten für mein Auto nicht bezahle, kann ich allein deswegen nicht in Haft genommen werden.
Richtig. Erst mal braucht es ein zivilgerichtliches Urteil, wonach die Ratenzahlung quasi ernsthaft angeordnet ist, nachdem du ja deinen Vertrag mit dem Autohaus und deine sich daraus ergebende Pflicht zur Ratenzahlung nicht ernstgenommen hast. Kommen die Raten trotz Gerichtsurteil nicht, wird das Autohaus aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, also den Gerichtsvollzieher losschicken, der dann guckt, ob bei dir was zu holen ist, oder es werden deine Konten, dein Gehalt gepfändet etc., alles mit dem Ziel, dem Gläubiger, also dem Autohaus, zu seinem Geld bzw. wenigstens einem Teil davon zu verhelfen. Das Autohaus will nicht, dass du in Haft sitzt. Es will sein Geld.


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29.05.2018 um 01:42
@Andante
Unter welchem Paragrafen des Strafrechtes (StGB) finden wir die Erzwingungshaft?
Gibt es nicht!

Aber es gibt die Beugehaft!

In welchem Thread oder Forum befinden wir uns?
In einem Hobby-Thread oder Forum für diskutierfreudige Freizeitler; nicht mehr und nicht weniger!
Deswegen beenden wir hier die ziellosen Debatten, die letztlich nur ergebnislos ins Kraut schießen.


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29.05.2018 um 01:46
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
§ 802g
Erzwingungshaft

(1) 1Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. 2In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. 3Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

(2) 1Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. 2Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus.
Zitat von DillDill schrieb:Deswegen beenden wir hier die ziellosen Debatten, die letztlich nur ergebnislos ins Kraut schießen.
Möchtest du die Anweisung, welche Debatten zu beenden sind, nicht besser den Moderatoren überlassen?


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