borabora schrieb:Rechte der Angeklagten, zu Schweigen, damit nimmt man den Hinterbliebenen das Recht zur Aufklärung des Verbrechens.
Das ist ein wenig zu kurz gedacht. Auch mit einer Aussagepflicht hätte man nicht die geringste Garantie, dass ein Verbrechen lückenlos aufgeklärt wird - denn wie will man erreichen, dass der Angeklagte die Wahrheit über unbekannte Aspekte des Verbrechens äußert? In den meisten Fällen würde ein Angeklagter wohl nicht die Wahrheit sagen, sondern irgendetwas was ihn besser dastehen lässt.
Um das zu erreichen was du beabsichtigst, bräuchte man ein Wahrheitsserum... Und dann wäre immer noch nicht garantiert, dass den Angehörigen damit geholfen ist. Unter Umständen ist es nämlich besser für sie, wenn sie nicht alle Details eines Mordes kennen...