gräfinzahl schrieb:Mit ihr war man in dem Moment fertig, als ihr Anwalt erklärte, dass sie sich nicht äußern wird. Er hat kurz davor oder kurz danach über seinen Anwalt das Gleiche erklären lassen. Warum sollte es also noch dauern?
ja,so ist es, denn
die Angeklagten haben nicht gestanden und machen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Jetzt ist das Gericht in der Beweisaufnahme und wird diese abarbeiten.
Es wird sich also zwangsläufig mit beiden Angeklagten beschäftigen um herauszufinden, wer bei den Taten welche Rolle gespielt hat.
Da wird es wohl keine Reihenfolge der Personen geben, also nicht erst sie dann er und umgekehrt.
Im Moment liegt die Waage eher bei ihr, begründet durch das Vernehmungsvideo und ihre Briefe.
Aber deswegen ist er nicht aus dem Fokus und kann durch Zeugenaussagen etc. immer wieder belastet oder
entlastet werden.
Zitat:
"Die deutsche Strafprozessordnung lässt eine Verurteilung auf Grundlage von Indizienbeweisen zu. Die Beweise, wie zum Beispiel auch Fingerabdrücke oder Fasern, sind im Prozess oft sogar von größerem Gewicht als die Aussagen von Augenzeugen, die unzuverlässig und leicht beeinflussbar sind.
Indizienprozesse sind häufig langwierig und erfordern vom Gericht akribische Detailarbeit, um sich aus den Puzzlestücken von Aussagen und anderen Hinweisen ein Gesamtbild zu machen. Urteile auf Grund von Indizien ziehen zudem häufig Berufungs- und Revisionsverfahren nach sich"