Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen
28.01.2018 um 22:52Mirella4 schrieb:Es ist überhaupt nichts kryptisches.Da bin ich aber beruhigt.
Du magst mir aber auch nicht erklären, was @wolke7 mir sagen wollte?
Mirella4 schrieb:Es ist überhaupt nichts kryptisches.Da bin ich aber beruhigt.
[ständigen Behörden bereits bekannt waren.
„Ängstlich-vermeidende, selbstsichere Persönlichkeitsstruktur“
So habe eine Sachverständige dem Beschuldigten in einem Prozess eine „ängstlich-vermeidende, selbstsichere Persönlichkeitsstruktur mit schizoiden Merkmalen“ sowie eine „Störung der sexuellen Präferenz“ attestiert. Seine angeblichen Opfer – die minderjährigen Mädchen – hatte sich der Mann offenbar gezielt ausgesucht. Gleiches könnte auf den neun Jahre alten Jungen zutreffen.
quote]
https://www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.focus.de/panorama/welt/freiburger-missbrauchsfall-mann-bot-kind-fuer-vergewaltigungen-an-gutachter-kannten-seine-abgruende_id_8372261.html&ved=0ahUKEwjHuabg0_vYAhUCshQKHSoJCXQQqUMIJjAB&usg=AOvVaw2o5exKid_z0vbJYp706j1t
emz schrieb:Es kann eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Mutter ebensolches Interesse am Vergewaltigen und Quälen des Kindes hatte, wie ihr Liebhaber. Das hatten die Behörden offensichtlich nicht auf dem Schirm sondern waren blauäugig davon ausgegangen, dass eine Mutter ihr Kind vor Übergriffen schützt.Sehr blauäugig, wenn du mich fragst! Das ihr toller Liebhaber vorbestraft war und zwar wegen Missbrauch eines Kindes, wusste sie! Welche normale Mutter, lässt sich mit so jemanden ein? Es ist die größte Angst einer Mutter, dass dem eigenen Kind so etwas passieren könnte und jede Mutter, würde ihr Kind von solchen Personen so weit wie möglich fern halten wollen und es würde sie anwidern, mit so einer Person Kontakt zu haben. Das ist bei dieser "Mutter" aber alles andere als der Fall! Sie geht mit so einer Person eine Liebesbeziehung ein und lässt den Mann auch noch bei sich wohnen. Das ist für mich, ich betone für mich, schon Kindswohlgefährdung! Und das Gericht, hätte diese Dinge erkennen müssen! Da kämpft eine Mutter vor Gericht dafür, dass ihr Kind weiterhin einem einschlägig Vorbestraften ausgesetzt werden kann. Ich bitte dich, das muss ein Gericht erkennen und dementsprechend handeln!
Meyneth schrieb: Und das Gericht, hätte diese Dinge erkennen müssen! Da kämpft eine Mutter vor Gericht dafür, dass ihr Kind weiterhin einem einschlägig Vorbestraften ausgesetzt werden kann. Ich bitte dich, das muss ein Gericht erkennen und dementsprechend handeln!Die Mutter konnte glaubwürdig rüberbringen, sie wäre immer anwesend, der Bub wäre nie mit ihrem Lover allein. Da gibt es nur ein glauben oder nicht glauben. Woran sollte da ein Gericht etwas erkennen?
emz schrieb:Die Mutter konnte glaubwürdig rüberbringen, sie wäre immer anwesend, der Bub wäre nie mit ihrem Lover allein. Da gibt es nur ein glauben oder nicht glauben. Woran sollte da ein Gericht etwas erkennen?Weil es einfach nicht normal ist, dass eine Mutter, wissentlich seiner Vorstrafe, mit so jemanden zusammen sein will!
emz schrieb:Bestimmt hast du für deine Behauptung eine Quelle. Andernfalls sollten wir uns auf den nachfolgenden Text einigen.Sicherlich ist Dir nicht entgangen, dass ein Näherungsverbot bestand. Das wurde im folgenden link beschrieben.http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-missbrauchsfall-tragischerweise-hat-man-der-mutter-geglaubt-a-1187916-amp...
L. erhielt zwar ein "Verbot, mit Personen unter 18 Jahren Kontakt aufzunehmen und mit ihnen zu verkehren", wie die Direktorin des Amtsgerichts aus der Kleinstadt im südlichen Breisgau sagte, in der L. mit der Mutter des Kindes zusammenlebte. Zu dieser Auflage gab es aber eine Ausnahme - wenn Sorgeberechtigte anwesend waren. War die Mutter dabei, durfte L. das Kind sehen.
emz schrieb:Und wo setzt da deine Kritik an meinem Beitrag, der auf dem Spiegel basiert, ein?Ich kritisiere Deinen Beitrag nicht, also nirgendwo setzt sie, die Kritik, an.
Ich habe keine Ahnung, worauf die hinaus willst. Werde konkret.
Meyneth schrieb:Sehr blauäugig, wenn du mich fragst! Das ihr toller Liebhaber vorbestraft war und zwar wegen Missbrauch eines Kindes, wusste sie! Welche normale Mutter, lässt sich mit so jemanden ein?Da bin ich total bei Dir. Das JA hat nach Tatsachen zu entscheiden, und Tatsache ist, dass der Liebhaber ein verurteilter Täter ist. Geglaubt wird in der Kirche
Bluelle schrieb:Falls das so strikt getrennt wird, dann stimmt was bei manchen Richtern nicht, vomsehe ich genauso. Gleichzeitig sollte jeder Richter wissen, und auch die Mitarbeiter des JA, dass Pädophalie nicht heilbar ist.
menschlichen her.
Pädophilie ist nach Stand der Wissenschaft nicht heilbarhttp://www.zeit.de/2012/44/Sexualitaet-Paedophilie-Therapie/seite-2
wolke7 schrieb:Sicherlich ist Dir nicht entgangen, dass ein Näherungsverbot bestand. Das wurde im folgenden link beschrieben.Doch, genau dieses von dir erwähnte Näherungsverbot ist mir entgangen. Ich kenne lediglich die Version mit der Ausnahmeregelung.
bellady schrieb:Andererseits - wie lange hätte es gedauert , bis man der Mutter auf die Spur gekommen wäre, wäre Christian L. nicht darin involviert gewesen ?Auf die Spur gekommen ist man dem Missbrauch durch Videos im Darknet. Wie es hieß, haben beide, also auch die Mutter, das Kind dort missbraucht und gequält, deshalb wurde auch sie in Haft genommen. Ich bin überzeugt, auch ohne ihren Partner wäre man der Mutter auf die Spur gekommen, gab es doch noch weitere Personen im Umfeld, die involviert waren.
Dem Tatverdächtigen im Missbrauchsfall um einen neunjährigen Jungen war es gerichtlich verboten, mit dem Opfer und dessen Mutter zusammenzuziehen. Er ignorierte das – und tat es trotzdem.und
Der Mann aus der Nähe von Freiburg, der zusammen mit seiner Lebensgefährtin deren neunjährigen Sohn im Internet Pädophilen zum Missbrauch angeboten haben soll und in Haft sitzt, ist im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ein Annäherungsverbot zu Minderjährigen missachtet hatte und mit der Mutter des Jungen zusammengezogen war. Dies erfuhr die Badische Zeitung aus dem Umfeld des Mannes.alles klar jetzt?
Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald stand in den vergangenen Jahren bereits in der Kritik. Im Januar 2015 war ein drei Jahre altes Kind in Lenzkirch im Schwarzwald von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. Die Behörde soll Warnungen ignoriert und den Jungen nicht ausreichend geschützt haben. Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt musste eine Geldstrafe zahlen.http://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-nach-missbrauchsfall-in-freiburg-stehen-behoerden-in-der-kritik-1.3824252
wolke7 schrieb:Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald stand in den vergangenen Jahren bereits in der Kritik. Im Januar 2015 war ein drei Jahre altes Kind in Lenzkirch im Schwarzwald von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden.Kann mich noch gut daran erinnern , aber auch hier haben Mediziner im Vorfeld alarmiert , auf das man nicht reagierte .
wolke7 schrieb:alles klar jetzt?Nichts ist klar.
Es gab die Ausnahme-Regelung, wenn ein Erziehungsberechtigter des Kindes anwesend war.Und weil ein Richter das so sagt, muss es richtig sein und man kann als Mensch, der Kinder betreut nicht unverhofft mal
Bluelle schrieb:Es gab die Ausnahme-Regelung, wenn ein Erziehungsberechtigter des Kindes anwesend war.es gibt eine weitere Pressemitteilung in der das Näherungsverbot nicht mit Einschränkungen dargestellt wird.
Bluelle schrieb:Ich denke man kann ein Amt schon mal in die Kritik nehmen, ohne gleich den Stempel, alle gingen nur auf Jugendämter los, verpasst zu bekommen.Da musst Du mich falsch verstanden haben. Hier in dem Fall geht es ausschliesslich um das JA Freiburg.
wolke7 schrieb:Da musst Du mich falsch verstanden haben. Hier in dem Fall geht es ausschliesslich um das JA Freiburg.Du hast da ganz schön was durcheinander gebracht, das obere Zitat war nicht von mir, sondern von @emz !!,
Bluelle schrieb:Und weil ein Richter das so sagt, muss es richtig sein und man kann als Mensch, der Kinder betreut nicht unverhofft malWenn ein Richter das sagt, hat man sich dran zu halten. Nur das zählt.
vorbeischauen oder sonst etwas in der Art? Oder ist das die deutsche Gründlichkeit.