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Der Fall Oury Jalloh

550 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Ungeklärt, Verbrannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 16:10
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Auch bei "Break the Silence" gibt es Neues zu vermelden. Unter anderem ein kurzer Zusammenschnitt vom Demo am 7.1.2018, der in meinen Augen sehr gut gelungen ist!

Youtube: Tausende in Dessau zum Todestag von Oury Jalloh
Tausende in Dessau zum Todestag von Oury Jalloh
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Hier ist ein Demobericht und Interview mit der Oury Jalloh Initiative auf freieradios.net. Kann ich nur empfehlen! Unter anderem kommen auch Sachen zur Sprache, die manchen noch unbekannt sein dürfte. So soll zB. Mario Bichtemann gar nicht obdachlos gewesen sein, sondern im Nachhinein von den Behörden, als solcher deklariert worden sein!

Auch ist die Freude herauszuhören, dass sich rund 5000 Menschen eingefunden haben (Die Nachzügler, die später hinzukamen, miteinberechnet!), um Oury Jalloh an seinem 13ten Todestag zu gedenken.
Ich denke, dass dies auch durchaus gefeiert werden muss, wenn man bedenkt, was diese Initiative alles über sich ergehen lassen musste und dennoch standhaft geblieben ist und nicht aufgegeben hat!

https://www.freie-radios.net/86817


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 17:04
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Auch ist die Freude herauszuhören, dass sich rund 5000 Menschen eingefunden haben (Die Nachzügler, die später hinzukamen, miteinberechnet!), um Oury Jalloh an seinem 13ten Todestag zu gedenken.
Du meinst wohl, die organisiert nach Dessau gekarrt wurden und ob es 5000 waren sei auch einmal dahin gestellt!


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 17:38
@monstra

Hier ein Auszug aus der Polizeigewahrsamsordnung Sachsen-Anhalt:

„29.4 Sofern nach den Feststellungen des Arztes, der die Polizeigewahrsamsfähigkeit festgestellt hat, eine ständige akustische Beobachtung oder eine Fesselung zum Schutz der verwahrten Person erforderlich ist, ist bei geöffneter Zellentür vor der Gewahrsamszelle eine Sitzwache durch zwei Gewahrsamsbeamte oder – soweit die Sicherheit des Polizeigewahrsams nicht gefährdet ist – durch einen durchzuführen....“

Es ist also richtig, dass eine Fixierung/Fesselung der von der Polizei in Gewahrsam genommenen Person vorher von einem Arzt festgestellt worden sein muss, und dass dann bei geöffneter Zellentür eine Sitzwache stattzufinden hat.

Allerdings ist dies ein Auszug aus der Polizeigewahrsamsordnung, die so Ende 2016 in Kraft gesetzt wurde. Welche Gewahrsamsordnung zur Zeit des Todes von Oury Jalloh gegolten hat, habe ich noch nicht recherchiert.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 18:05
@Andante: Vielen Dank! Ich entnehme dem, dass der Arzt also (aktuell)

a) feststellen muss, dass "Polizeigewahrsamsfähigkeit" vorliegt und
b) ob eine akustische Beobachtung oder Fesselung "zum Schutz der verwahrten Person" erforderlich ist.

Schließlich müssen die Beamten (nicht mehr der Arzt) beachten:

c) Ist die akustische Beobachtung (heute) ohne technische Hilfsmittel dadurch zu gewährleisten, dass mindestens ein Gewahrsamsbeamter bei geöffneter Zellentür eine Sitzwache durchführen muss.

Die unmittelbare Beobachtung ist mal, denke ich, eine unmittelbare Folge aus dem Fall OJ. Dort wurde ja - angeblich - nur von Zeit zu Zeit nach dem Gefangenen gesehen und - angeblich - der akustische Alarm ignoriert.

Umgekehrt liege ich also erst mal nicht daneben, dass im Falle OJ der zuständige Arzt die Polizeigewahrsamsfähigkeit festgestellt und die Fesselung von OJ angeordnet hat. Ob dies zum Schutz tatsächlich erforderlich war, mit welchen Motiven die Fesselung angeordnet und durchgeführt wurde, lasse ich dahingestellt, weil ich hier auf Vermutungen und Zeugenaussagen angewiesen bin, deren Zuverlässigkeit - freundlich gesagt - zweifelhaft ist. Und ob bei der Durchführung des Gewahrsams nach rechtskräftigen Urteil fahrlässig gehandelt wurde, lasse ich mal offen. Denn natürlich steht der Verdacht im Raum, dass OJ in Polizeigewahrsam misshandelt und angezündet worden ist - durch Polizeibeamte. Dieser Verdacht erfordert aber auch eine Analyse, unter welchen Umständen - und wie weit - erst einmal alles mit (halbwegs) rechten Dingen zugegangen ist.

Mich würde nun interessieren, wie der genaue Ablauf der Ingewahrsamname bei den beiden vorhergehenden Todesfällen war. Es scheint ja zwei Mal derselbe Arzt beteiligt gewesen zu sein.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 18:10
Anhang zum letzten Beitrag. Ich habe vergessen den Link vom Radio-Interview zu posten. Wichtig, weil grade in diesem Interview die Sache mit Mario Bichtemann erwähnt wird, wie er zum Obdachlosen deklariert wurde! Mit Tom als Gesprächspartner, der auch schon beim Demo 2017 eine brisante Rede hielt..

http://www.radiolotte.de/radio/oury-jalloh-demo-zum-13.-todestag-27336.html


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 18:30
@MissTerry

Du liegst völlig daneben!

Der Arzt stellt lediglich die Gewahrsamsfähigkeit fest!

Gewahrsamsfähig heisst, der Untersuchte muss nicht in ein Krankenhaus verbracht werden!

Eine Fesselung oder sonstige Maßnahmen ordnet der Arzt nicht an, sondern der zuständige Polizeibeamte!


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 18:51
@Ma_Ve:

Wenn ich die oben zitierte Polizeigewahrsamsordnung Sachsen-Anhalt richtig verstehe, sehe ich das etwas anders:
Sofern nach den Feststellungen des Arztes, der die Polizeigewahrsamsfähigkeit festgestellt hat, (...) eine Fesselung zum Schutz der verwahrten Person erforderlich ist...
Der Arzt stellt fest, ob eine Fesselung erforderlich ist.

Juristisch wird der Arzt die Fesselung nicht anordnen, sondern der zuständige Polizeibeamte (Verwaltungsakt, hoheitlicher Eingriff in Freiheitsrechte), der sie dann auch durchführt. Aber die ärztliche Feststellung, ob die tatsächliche Erforderlichkeit gegeben ist, ist Voraussetzung für die Anordnung einer Fesselung.

Das ist jetzt natürlich etwas ins Blaue hinein, soweit ich weiß, gab es 2005 noch keine Verwaltungsvorschrift dazu. Aber auch ich sehe es als notwendig an, dass bei alkoholisierten oder berauschten Personen ein Arzt hinzugezogen und festgestellt werden muss, ob der Gesundheitszustand eine Ingewahrsamnahme zulässt und unter welchen Voraussetzungen. Wenn diese Voraussetzungen festgestellt wurden, dann darf ich als Polizist die Person einsperren.

Es ist natürlich möglich, dass die Polizeigewahrsamsfähigkeit von OJ in Wirklichkeit gar nicht gegeben war und der Arzt - vorsätzlich oder fahrlässig - falsch geurteilt hat. Genauso möglich ist es, dass die Polizeigewahrsamsfähigkeit gegeben war. Ob die bei 3.0 Promille quasi per se ausgeschlossen ist, das weiß ich nicht und ist eine medizinische Frage, die wohl auch davon abhängt, wie alkoholgewohnt eine Person ist und welche Drogen zusätzlich (erkennbar) konsumiert worden sind.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:04
@monstra

Wo genau siehst du es jetzt anders als ich???

Der Arzt untersucht und stellt fest, dass die Einweisung in ein Krankenhaus nicht erforderlich ist.

Jede weitere Maßnahme, wie Freiheitsentzug, Fesselung etc ordnet ein Polizeibeamter an oder auch nicht!

Ich meine gelesen zu haben, dass OJ zwei Promille BAK hatte und zusätzlich Kokain und THC im Blut gehabt haben soll.

Waren es nun drei oder zwei Promille BAK?

@MissTerry

Das bei den beiden vorangegangenen Todesfällen derselbe Arzt beteiligt war ist nicht ungewöhnlich.

Nicht viele Ärzte erklären sich bereit als Blutprobenarzt etc zu fungieren. Vor allem nicht während der normalen Praxisöffnungszeiten!


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:13
@Ma_Ve

In Sachsen-Anhalt ist das jedenfalls JETZT so, dass der Arzt feststellt, ob die Fesselung zum Schutz der Person erforderlich ist. Es kann ja sein, dass in Sachsen-Anhalt früher eine anders lautende Gewahrsamsordnung gegolten hat.

Vielleicht haben andere Bundesländer ja ebenfalls Polizeigewahrsamsordnungen, wonach kein Arzt entscheiden muss. Polizei ist nach dem Grundgesetz nun mal Ländersache, da wird fast nichts bundeseinheitlich geregelt, sondern jedes Bundesland macht da seine eigenen Regeln.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:14
@Ma-Ve: Vielleicht reden wir nur aneinander vorbei... ;-)

Jedenfalls ist die Feststellung des Arztes Grundlage der Anordnung und des unmittelbaren Zwangs. Den kann in der Tat nur der Polizeibeamte anordnen und vollziehen.

Aber der Polizist wird sich schwer tun, dies entgegen der Feststellungen des Arztes zu machen. Oder wenn er klug ist, dann folgt er den Feststellungen des Arztes. Insoweit hat die Feststellung des Arztes präjudizielle Wirkung, was passiert. Oder noch banaler: Er hat eine Menge Verantwortung.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:18
@Andante

Danke für den kleinen Ausflug in das föderalistische Prinzip.

Dein Zitat aus der Gewahrsamsordnung sagt lediglich aus, was zu tun ist wenn die Gewahrsamsfähigkeit durch den Arzt festgestellt ist!

In anderen Bundesländern gibt und gab es ebenfalls Gewahrsamsordnungen.

Frühere Versionen regelten bei einer gefesselten Person, dass die Zellenkontrolle alle 15 Minuten zu erfolgen hat und zu dokumentieren ist!


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:27
Hier mal ein eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag zu Gewahrsamsfällen. Dort wird auf eine Gewahrsamsordnung von 2011 (im Anhang der Antwort) verwiesen. Meine letzte Fundstelle ist von 2006. Denke, im Endeffekt kommt es nicht wirklich darauf an, wenn wir davon ausgehen, dass das 2014 vom BGH entschiedene Urteil des LG auf falschen Tatsachen (Suizid durch OJ) beruhte. Trotzdem ist interessant, wie die Gewahrsamspraxis in S-A aussieht:

http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d2884dak.pdf

Der Arzt im Falle OJ soll Neurologe gewesen sein. Also ein Facharzt, der eigentlich über die psychischen und physischen Wirkungen von Alkohol und Drogen gut Bescheid wissen müsste.

Zur Problematik aus ärztlicher Sicht: https://www.aerzteblatt.de/archiv/36173/Problematik-der-Gewahrsamstauglichkeit

Zur Freiheitsberaubung haben wir schon oben diskutiert. Der "Kunstgriff", um die beteiligten Polizeibeamten zu bestrafen, ist wenig aussichtsreich. Und die Wahrheit kann man aus ihnen auch nicht herausprügeln. Für eine Verurteilung reichen die Indizien bisher nicht aus, das ist nach wie vor meine Auffassung. Es gibt zu viele Möglichkeiten, wie sich die Sache abgespielt haben könnte.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:27
@monstra

Wir schreiben tatsächlich aneinander vorbei.

KEIN Polizeibeamter wendet unmittelbaren Zwang an auf Grundlage einer ärztlichen Untersuchung.

Anders gesagt:

Stellt der Arzt fest, dass die untersuchte Person in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss, dann wird die Person mittels KTW oder RTW ins Krankenhaus gebracht!

So es dann erforderlich ist wird die Person gefesselt und der Transport ins Krankenhaus wird von der Polizei begleitet.

Kann die Person nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus entlassen werden, wird die Polizei nach Einlieferung des Patienten das Krankenhaus verlassen.

Ist die Person vorläufig festgenommen oder lag ein Haftbefehl gegen die Person vor, wird die Person von der Polizei bewacht bis die JVA den Festgenommen übernimmt bzw die Bewachung sicher stellt.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:30
@Ma_Ve: Und wenn der Arzt feststellt, dass die Person gewahrsamsfähig ist und zu ihrem Schutz gefesselt werden muss, dann wird die Person gefesselt. Oder?


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:38
@monstra

Nö.

Wenn der Arzt feststellt, dass die Person zu ihrem Schutz gefesselt werden muss, weil Eigengefährdung vorliegt dann ist die Person krank und gehört in die geschlossene Psychiatrie.

Die Entscheidung über die Fesselung und damit der Anwendung von unmittelbarem Zwang obliegt dem zuständigen Beamten.

Bei einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme kann der Polizeibeamte schlecht sagen, dass der Arzt dies angeordnet hat.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:39
Dieser ganze thread ist für Allmy-Krimirubrik-Verhältnisse einzigartig.

Und ich wunder mich, warum das hier geduldet wird ...

Hab in dieser Rubrik noch nie soviel links-ideolgisch aufgeladene Halbwahrheiten gelesen ...

Wir könnten ja ja damit anfangen:
Zitat von TriciTrici schrieb:Das einzige rechtskräftige Urteil, das nach vielen Jahren gesprochen wurde, ist eine Geldstrafe
[Trici hatte aus der "Zeit" zitiert]

Das stimmt schonmal nicht. 2 Beamte standen vor Gericht. Einer wurde freigesprochen, der andere musste mehr als 10k € hinlegen - beide Urteile sind rechtskräftig. Es sind zwei!

Deshalb ist auch:
Zitat von TriciTrici schrieb:Und nein, niemand wird hierfür bezahlt!
... das komplett falsch. Es hat buchstäblich - *im Wortsinne* jemand dafür bezahlt.

Und solche Halbwahrheiten - um nicht zu sagen, "Lügen", ziehn sich durch den ganzen Thread.


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Der Fall Oury Jalloh

11.01.2018 um 19:47
@Ma_Ve: Dann verstehe ich 29.4 der Gewahrsamsordnung S-A nicht. Dort ist eine Fesselung zum Schutz der verwahrten Person ausdrücklich vorgesehen.
29.4 Sofern nach den Feststellungen des Arztes, der die Polizeigewahrsamsfähigkeit festgestellt hat, eine ständige akustische Beobachtung oder eine Fesselung zum Schutz der verwahrten Person erforderlich ist, ist bei geöffneter Zellentür vor der Gewahrsamszelle eine Sitzwache durch zwei Gewahrsamsbeamte oder – soweit die Sicherheit des Polizeigewahrsams nicht gefährdet ist – durch einen durchzuführen. Die Kontrollen nach Nummer 29.3 sind auch während der Durchführung der Sitzwache durchzuführen. Die Anordnung sowie Zeitdauer der Sitzwache, eine Fesselung und die für die Durchführung jeweils verantwortlichen Gewahrsamsbeamten sind im Buch über Freiheitsentziehungen zu dokumentieren.



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11.01.2018 um 19:48
Edit: Das Zitat:
Zitat von TriciTrici schrieb:Und nein, niemand wird hierfür bezahlt!
sollte das hier sein:
Es geht nur darum dass er ein MENSCH war und für sein Tod hat niemand bezahlt.



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11.01.2018 um 19:57
@monstra

Hast du das Zitat 29.4 der Gewahrsamsordnung aus dem Internet und bist dir sicher, dass es sich um den originalen Text handelt?

Oder könnte es sein, dass der Text von jemandem abgetippt und hochgeladen wurde?


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