ErwinKöster schrieb am 31.10.2017: (...) Also die Mannstopwirkung eines StG ist im Vergleich zu großkalibrigen Revolvern wie .357 Magnum nicht gerade berauschend. (...)
Das stimmt eindeutig. Das verwendete Kaliber dürfte auf die kurze Distanz aber auch ausreichend "Wirkung" erzielen, da bin ich mit @Goermi einer Meinung. Sichergehen kann man bei Körpertreffern eher nur bei mehreren Treffern. So sehe zumindest ich das. Es ist also mMn kein ausreichendes Indiz für einen Profi oder Erst-/Gelegenheitstäter.
Destructivus schrieb am 01.11.2017:Alle Hülsen wird der in der Nacht nicht sofort finden. Die verstreut es ja in alle Himmelsrichtungen....
ErwinKöster schrieb am 03.11.2017: Am Tatort hinter den Mülltonnen ist es um 2 Uhr in der Früh und bei dichtem Nebel wie in dieser Nacht zappenduster. Ausserdem waren die ersten Nachbarn schon kurze Zei t nach den Schüssen unten vor der Tür. Der Täter hätte also weder die nötige Sicht noch die Zeit gehabt Patronenhülsen zu sammeln. Wahrscheinlich haben die Ermittler keine gefunden und deshalb auf eine Auffangvorrichtung geschlossen.
So auch meine Überlegung. Deshalb meine Annahme, die MoKo könnte aus den fehlenden Hülsen auf eine solche Vorrichtung geschlossen haben.
User1282 schrieb am 03.11.2017:(...) Klassischer Millieu-Mord eben. Erst der einzelne Warnschuß mit der P38, die Nichtanzeige des Opfers bei der Polizei und schlußendlich die finale "Liquidation". Da wird es schwer sachdienliche Hinweise aus dem Umfeld zu bekommen, auch bei noch so hoher Auslobung von Behördenprämien. Wer will schon der Nächste sein?
Ja, sofern beide Geschehnisse zusammenhängen, ist das ziemlich wahrscheinlich. Selbst wenn der ominöse "Freund" der Prostituierten etwas damit zu tun hätte, wäre es ja irgendwie auch ein Milieumord.
;) Wie dem auch sei, es wird in beiden Fällen schwer sein, da Hinweise aus dem "Dunstkreis" des Täters zu generieren. Da stimme ich Dir zu.
ErwinKöster schrieb:Bei der NATO-Vollmantelmunition ist es so dass diese als Vollmantelgeschoss möglichst intakt bleiben soll. Das ist eine Bestimmung der Haager Landkriegsordnung. Es kann also passieren dass ein Schuss auch aus der Nähe, wenn er nicht richtig "sitzt" durch den Körper geht ohne viel Schaden anzurichten. Im Gegensatz zur Jagdmunition .223 Remington, die soll sofort tödlich wirken.
Wenn ich Dich also richtig verstehe, hätte ein Täter aus dem Umfeld einer Kampf-/Polizeitruppe, Spezialeinheit, etc. pp. mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht eine Waffe des hier verwendeten Kalibers .223 Remington benutzt, sondern vielmehr eine Waffe aus dem eigenen Umfeld mit Nato-Munition. Das geschah aber nicht. Hier wurde mutmaßlich ein Gewehr aus dem militärischen Umfeld bzw. nach militärischem Vorbild eingesetzt, jedoch in einer Variante mit potenziell tödlicherer Jagdmunition in besagtem Kaliber. Zwar nicht mit besonderer Mannstoppwirkung, dafür nicht mit Vollmantel, leiserem Mündungsknall und höherer Fluggeschwindigkeit, also mehr präzision.
In dem Fall können wir aber trotzdem weder auf einen Auftragsmörder, noch einen Erst-/Gelegenheitstäter schließen. Wir können nur (ehem.) Angehörige einer Kampfeinheit ausschließen, die hier aber ohnehin nicht wirklich zur Debatte gestanden haben. Denn Jagdmunition spricht weder für, noch gegen einen Profi. Zumindest so, wie ich das jetzt verstanden habe.
ErwinKöster schrieb:Und im Dunkeln zu schießen ist immer schwierig auch wenn es nur eine kurze Distanz ist. Deshalb halte ich es für möglich dass das AUG Typ P verwendet wurde, das mit kurzem Lauf und Laserpointer ausgerüstet ist. Das ist die Waffe der österreichischen "Cobra".
Ja klar, schon möglich. Es soll aber auch schon schon Morde/Mordversuche mit .22 l.f.b. Waffen/Munition gegeben haben. Evt. war die eingesetzte Waffe auch einfach in den Augen des Täters mehr als ausreichend für den Zweck. Tatsächlich war sie es ja auch. Ich sehe da noch immer kein tragfähiges Indiz für/gegen einen Profi...
raptor83 schrieb:(...) Wie üblich sind die eigentlich? Ich habe mal mit ein paar Leuten gesprochen, die gerade bei der Bundeswehr sind bzw. waren. Eine Auffangvorrichtung für Hülsen hat von denen keiner in der Hand gehabt.
Für eine Kampftruppe sind die ausgeworfenen Hülsen in Kriegs-/Einsatzgebieten kein Problem. Das ist -denke ich- eher etwas für Spezialeinheiten, die Rückschlüsse auf ihre Identität/Waffentechnik zu vermeiden suchen. Ich persönlich kann mir vorstellen, dass diese Auffangeinrichtungen eher etwas für Sportschützen und Jäger sind. Im Sport muß man die Hülsen nicht mehr aufsuchen, bei der Jagd verbleiben sie nicht als "Verschmutzung" im Wald.
dead_souls schrieb:Er hatte drei Einnahmequellen: Wurstmaschinen warten, Taxifahren und mutmaßlich Schwarzarbeit (haben alle guten Handwerker und der Film deutet so was an). Davon muss er nichts abgeben, erwachsene Tochter, die wird er wohl unterstützt haben wird, aber nicht musste, die Scheidung ist auch von Tisch - und er lebt in einer Sozialwohnung?
Fünf Monatsmieten sind für ihn ein Schicksalsschlag, warum gibt ihm die Bank das Geld nicht – er hatte zwei ehrenwerte Jobs?
Die Bank entscheidet für gewöhnlich bei der Kreditvergabe nicht nach "Ehrenwertigkeit" der ausgeübten Tätigkeit, sondern zieht die monatlichen Einnahmen und Ausgaben, sowie ggf. ein Bewertungsunternehmen wie z.B. die Schufa in der BRD zur Kalkulation des eigenen Kreditausfallrisikos heran. Sind die Arbeitsverträge unbefristet, die Höhe der Einnahmen gegenüber den Ausgaben und der Höhe bereits vorhandener Verbindlichkeiten ausreichend, wird der Kredit genehmigt, sofern kein KO-Kriterium wie z.B. Negativeinträge in Schuldnerdatenbanken oder gesetzliche Regeln dagegen sprechen. Sollte das Opfer das Geld zwar bei der Bank abgefragt, jedoch nicht bekommen haben, könnte er entweder bereits zu hohe Verbindlichkeiten und damit verbundene Raten, einen Negativeintrag in einer Datenbank, oder z.B. "ungesicherte" weil z.B. befristete Beschäftigungsverhältnisse gehabt haben. Das ist aber reine Spekulation.