jeandArc schrieb:Leider ist mein Französisch nicht so gut, um dies alles richtig zu übersetzen. Wäre schön wenn jemand hier diesen Prozess etwas begleiten könnte. Vor alllem die rechtliche Seite.
Ich kann gerne ein paar grundsätzliche Dinge schreiben, habe das in dem Strasbourg thread auch getan.
NL ist wegen einem Tötungsdelikt angeklagt. Nun ist das Strafrecht in Frankreich nicht deckungsgleich mit dem deutschen Strafrecht, daher muss man mit den Begriffen vorsichtig sein. In Frankreich wird unterschieden zwischen "assassinat" und "meurtre." Assassinat kann man mit dem deutschen Wort Mord übersetzen, wenn man dabei bedenkt, dass Frankreich keine "Mordmerkmale" im deutschen Sinn kennt.
Sowohl "meurtre" als auch "assassinat" bedingen einen Vorsatz, also den Wunsch, das Opfer umzubringen. Assassinat unterscheidet sich vom meurtre aber darin, dass bei assassinat der Mord vorausgeplant ist. Diesen Unterschied sollte man verstehen: eine vorsätzliche Tötung kann auch ohne Vorplanung passieren.
Man könnte jetzt versucht sein, "meurtre" mit dem deutschen Wort "Totschlag" zu übersetzen, das wäre auch nicht falsch, solange man sich bewusst ist, dass in beiden Ländern hier ein Vorsatzdelikt vorliegt.
Von all dem zu unterscheiden ist die fahrlässige Tötung, wo eben kein Vorsatz vorliegt. In Frankreich gibt es das auch. Dazu gleich mehr.
In Frankreich wird anders als in Deutschland, bei Totschlag und bei Mord im Strafgesetz noch weiter unterschieden, und zwar was das Strafmass angeht: es gibt Strafverschärfungen z.B. wenn das Opfer Kinder sind, Polizisten usw. Auch kann sich die exakte Tat auf die Mindeststrafverbüssungszeit auswirken.
Das Strafmass für vorsätzlichen Mord in Frankreich ist lebenslange Freiheitsstrafe, für "meurtre," hier mit Totschlag übersetzt, 30 Jahre. Die Mindeststrafverbüssungsdauer, die in Deutschland bei lebenslanger Strafe meist 15 Jahre beträgt, liegt in Frankreich bei 18 Jahren, bei bestimmten Tatbeständen aber auch höher, z.B. bei 25 Jahren oder gar 30 Jahren.
NL ist wegen vorsätzlicher, aber nicht vorausgeplanter Tötung von Noyer angeklagt: wegen "Meurtre." Daher drohen ihm für diese Tat 30 Jahre Haft.
NL bestreitet nun, überhaupt einen Tötungsvorsatz gehabt zu haben. In Deutschland würde in einem solchen Fall dann eine Verurteilung wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" im Raum stehen, allerdings müsste dann die Körperverletzung vorsätzlich gewesen sein.
Die gibt es auch in Frankreich und darauf stehen 15 Jahre Freiheitsstrafe.
NL möchte vermutlich ganz ohne Strafe aus der Sache kommen, dann müsste er die Schlägerei, die er ja zugibt, als Notwehr darstellen. Es ist fraglich, ob ihm das Gericht das abnimmt.
Ein letztes Wort zum Gericht: NL steht vor einem cour d' assisses, das entspricht in etwa der Bedeutung eines deutschen "Schwurgerichts" am Landgericht. Anders als in Deutschland, wo dann 5 Richter (3 Berufsrichter und 2 Schöffen) den Fall hören, sind in Frankreich 3 Berufsrichter und 6 Schöffen im Verfahren, also insgesamt 9 Richter. Um NL schuldig zu sprechen müssen das mindestens 6 der 9 tun.