GigiNazionale schrieb:Mal eine Frage in die illustre Runde: Basierend auf den jetzigen Erkenntnissen... welche Strafe müsste Nordahl Lelandais bei einer Verurteilung aktuell wohl befürchten? 🤔
Zuerst einmal hängt es davon ab, für welche juristische Tat Lelandais verurteilt werden mag. Man kennt ja aus Deutschland das Problem der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, und die Tendenz deutscher Gerichte fast nur noch auf Totschlag zu erkennen. Die deutsche Definition von Mord ist allerdings recht einmalig und in Frankreich so nicht bekannt.
Hier ist es etwas einfacher zu handhaben. Es geht im Prinzip nur darum, Lelandais Vorsatz nachzuweisen. "Besondere Mordmerkmale" wie in Deutschland gibt es so nicht. Es gibt allerdings ein strafverschärfendes Merkmal: wenn das Opfer ein Kind unter 15 Jahren gewesen ist.
Gehen wir mal davon aus, dass Lelandais nachgewiesen werden kann, dass er das Mädel vorsätzlich ermordet hat, dann kann er unter dem Tatbestand des "Mordes an einem Kind unter 15 Jahren" verurteilt werden, den es im französischen Strafgesetzbuch gibt.
Offiziell ist die Strafe für einen solchen Mord eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Aber wie auch in Deutschland, ist die tatsächliche Strafe selten lebenslang. In diesem Fall, beim Tatbestand der Ermordung eines Kindes, kann ein französisches Gericht die Strafverbüssung zur Bewährung aussetzen, aber, da ein Kind das Opfer ist, frühestens nach 30 Jahren. Bei einem Mord an einem Erwachsenen kann die Strafverbüssung bereits nach 18 Jahren ausgesetzt werden.
Man muss übrigens aufpassen, wenn man Begriffe aus dem Deutschen ins Französische oder umgekehrt übertragen will. Der französische Begriff "meurtre" entspricht juristisch eher dem deutschen "Totschlag" und der Begriff "periode de surete," (Sicherheitszeit) ist nicht das Gleiche wie die "Sicherheitsverwahrung" in Deutschland sondern bezeichnet die Frist, die mindestens abgesessen werden muss, bevor das Gericht die Strafverbüssung aussetzen kann.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070719Man darf also hoffen, dass wenn ihm die Taten einwandfrei nachgewiesen werden können, er lange Zeit ausser Verkehr gezogen werden wird.
Mikado schrieb:Da ich keine genaue Vorstellung von den Bezirken habe, also sprich wie groß diese Bezirke sind, lässt sich schwer einschätzen, ob bei 20 Bezirken, die untersucht werden, auch Regionen sind, die grenznah zu Deutschland liegen.
Frankreich ist insgesamt auf 101 "departements" aufgeteilt (96 davon im Festlandsfrankreich). 25 Departements wären also theoretisch etwa ein Viertel des Landes. Die durchschnittliche Einwohnerzahl betrug 2001 etwa 500.000.
Da hätten wir es also durchschnittlich mit 12einhalb Millionen Einwohnern zu tun, da sind 900 ungeklärte Verbrechen vermutlich nicht ganz so viele wie es sich erst anhört.
In Frankreich gab es im Jahr 2017 825 "Straftaten gegen das Leben" oder, ebenfalls wieder durchschnittlich, also etwa 8 pro Jahr und Departement. In bestimmten Gegenden, und zwar ausgerechnet in Südfrankreich, z.B. Bouches de Rhone, ist die Zahl überdurchschnittlich.
https://www.planetoscope.com/Criminalite/1201-homicides-commis-en-france.htmlSoweit ich das in der Presse mitbekommen habe, befinden sich die meisten der wegen Lelandais untersuchten Departements im Süden.