Hallo
Ich hatte doch noch die Möglichkeit die letzte Hälfte des Interviews mitzuhören welches Herr A. Jakubowicz, Verteidiger des TV am Montag abend bei BFMTV gab (Moderatorin Eruth Elkrief).
Ich stelle mir Fragen, genauso wie einige von euch hier in wieweit die streitbaren Aussagen des Anwaltes mit der REALITÄT der Ereignisse dieser verhängnisvollen Hochzeitsnacht übereinstimmen können.
In allen Kriminalfällen gibt es Ermittlungspannen, egal wie hervorragend die Ermittlungen geführt werden. Deshalb gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung solange ein Täter nicht nachweisbar überführt ist. Was ja in diesem Fall noch nicht gelungen ist. Trotz aller Indizien.
Ich gehe davon aus dass die Polizei alle Hochzeitsgäste befragt hat und nochmals befragt hat und Hauptzeugen nach neuen Erkenntnissen, Unstimmigkeiten, Überschneidungen wiederum befragt hat. Dass man also nicht leichtsinnig in einer PK Uhrzeiten angab deren Genauigkeit evtll nicht belastbar ist.
Soweit ich mich erinnere hat der Staatsanwalt während der PK ebenfalls erwähnt dass die Zeitangaben der Videoaufnahmen möglicherweise nicht zu 100% mit der realen Uhrzeit übereinstimmen.
Wenn die Ermittlungen akribisch und sehr detailliert geführt werden/wurden, was ja der Fall scheint, dann würde ich davon ausgehen dass:
1. die Polizei Fahr-Nachstellungen mit dem Audi3 des N.L. an besagter Videokamera um die angegebene Uhrzeit mit einer weissgekleideten Person auf dem Beifahrersitz vorgenommen hat.
2. Alle Gäste der 3 Veranstaltungen dieser Nacht (Hochzeit Festsaal, Pfarreisaal und Caffee Bar in Pont-Beauvoisin)ob der Marke ihrer Fahrzeuge befragt hat, evtll sogar die Liste aller angemeldeter Audi 3 ähnlicher Farbe der Departemente Isère und Savoie durchforstet hat.
(dürften keine tausende sein)
3. Hat Herr Jakubowicz nur das Original video begutachten können? Aber die Analyse der Video Bilder der Laborexperten bekam er evtll nicht zu sehen? Es kann doch nicht sein dass die Experten eine kleine weissgekleidete Gestalt erblicken und der Anwalt eindeutig eine erwachsene Frau mit tief ausgeschnittenem Kleid oder Bluse auf dem Beifahrersitz erkennt.
4. Die Lokale wo die beiden anderen Veranstaltungen in der besagten Nacht stattfanden , liegen laut Stadtplan näher am Kamerastandort (ca. 200-300m) als der Festsaal der Hochzeitsgesellschaft (ca. 800M).
Wäre es effektiv nicht N.L.s Wagen und Fahrt welche gefilmt wurde, könnte es sich um ein Gast der beiden anderen Anlässe gehandelt haben. Jemand welcher eine weibliche Person nach Hause fuhr und dann allein wieder zurück ins Städtchen fuhr (dazu siehe Punkt 2).
Jetzt wo der Kamera Hinweis an die Öffentlichkeit ging (PK) dürfte sich dieser Fahrer melden, sollte es ihn dann geben.
Dass die Polizei aber „eindeutig“ (mit Fragezeichen?) N.L.s Audi3 auf den Bildern identifiziert hat, lässt meiner Ansicht nach wenig Spielraum für N.L.s Aussage. In dem von
@Cottingley verlinkten l'Express Artikel hatte der TV einen Zielort angegeben wohin er nach 3 uhr gefahren sein wollte (zu einem dealer). Ist die Richtung "Festsaal - Ort der Videokamera" die Richtung hin nach diesem Ort?
Gegen die Verteidigungsstrategie des Anwaltes sprechen folgende Fakten:
alle Lügen von N.L. (u.a. 2. Handy (nicht benutzt weil unzuverlässlich), Drogenverkäufe an H.gäste (welche hiervon nichst wissen), der nicht existente blonde Junge )
seine Widersprüche, das Anpassen seiner Aussagen an neue Ermittlungsergebnisse, Maëlys war nie in seinem Auto und dann war sie doch noch drin, das sonderbare Verhältnis (laut Mutter von M.) welcher der TV in der Nacht zum vermissten Mädchen unterhielt, sein fehlendes Interesse sich an der Suche nach dem Mädchen zu beteiligen, er haute ab einige Minuten bevor die Gendarmerie eintraf sodann das extrem gründliche Reinigen seines Autos am nächsten Morgen (17uhr23 bis 19uhr45) usw