FadingScreams schrieb:Zu welchem Urteil müsste das Gericht, ohne feststellbare Todesursache, wohl kommen, wenn Zeugen oder Belege auftauchen würden, die zB Hinweise auf einen Hang zu 'Grenzerfahrungen' opferseits nicht ausschließen können?
Ich hoffe, du wirst im thread Carolin G. und Lucile K auch aktiv, in dem du fragst: Müsste es sich nicht strafmildernd auswirken, wenn herauskäme , dass die Opfer "Grenzerfahrungen" machen wollten? (Ironie)
Du siehst, wie absurd das ist. Die Frage stellt sch schlichtweg nicht.
Hier haben wir Stiche in den Unterleib und als würde das nicht reichen, auch noch obskure Filme (aus seinem Besitz) - und du stellst ernsthaft die These auf, es könnte- bis zu einem bestimmten Grad- das Einverständnis des Opfers vorgelegen haben.
(......Und an Land hat ihr Lebenspartner gewartet.)
Ich glaube, es liegt am Tatort. Dieses U-Boot regt die Fantasie an.
Wenn sich die Tat in einem Haus ereignet hätte, würdest du dich nicht auf "Motivsuche" begeben.