JosephConrad schrieb:Die sollen dem Herrn Madsen anhand aller Indizien und Fakten den Prozess machen und ihn so verurteilen wie es das Recht vorsieht. Ihn hier vom Biertisch aus vorzuverurteilen finde ich eher kindisch. Daher sage ich: in Bezug auf das Strafmass müssen wir den Prozess abwaren.
Der letzte Satz stimmt natürlich...
Man sollte Madsen aber erst recht nicht vom Biertisch aus quasi freisprechen, wo fahrlässige Tötung §241 (4 Monate bis 8 Jahre) und Strafmilderung §82 zB wegen Affekt derzeit nicht mal zur Debatte stehen, sondern Totschlag / Mord und schwere Vergewaltigung sowie Leichenschändung. Man hat den Tatvorwurf nach Madsens 36-seitiger CO-/Abgas- etc. Story ja nicht nach unten korrigiert, sondern nach oben.
In §82 Strafmilderung sehe ich derzeit keinen Punkt, der auf Madsen zutrifft. Bei einer Affekttat wird ein ungesetzlicher Angriff oder eine grobe Beleidigung durch das Opfer vorausgesetzt, wofür es keinen Hinweis gibt.
Falls KW zum Zeitpunkt der 15 Stiche schon wenige Minuten tot war, so stellen sie mMn. mind. eine versuchte Tötung dar und der Versuch ist strafbar.
Das eigentliche Tötungsmotiv lässt sich mit den direkt folgenden Stichen in einen kausalen Zusammenhang bringen. Die Stiche sind kein Indiz für eine gewollte Leichenschändung, sondern ein Indiz für eine gewollte Sexualstraftat und Tötung.
Indina schrieb:Mich beschäftigt immer noch dieser Fuchsschwanz mit dem er am Tattag unterwegs war.
Falls das die Säge gewesen ist, mit der er KW zerteilt hat, müsste er dann nicht lebenslänglich bekommen da geplant...wäre das denn nicht eine besonders schwere Schuld? Ich meine, das müsste doch mehr als 12 Jahre sein.
Soweit mir bekannt hat Madsen zugegeben, dass es seine Säge aus der Werkstatt war, die gefunden wurde.