Kriminalfall Kim Wall
31.10.2017 um 20:03Andante schrieb:Die Anklage hat bis jetzt nur die nicht todesursächlichen Stiche und die Zerstückelung (Leichenschändung). Eine Todesursache hat sie noch nicht, jedenfalls wüsste ich nicht, dass sie sich da schon postioniert hat
pinkorchid schrieb: ... Gemeint ist wohl so etwas wie "schwere abartige sexuelle Handlungen". Das bezieht sich auf die Genitalstiche. Ein entsprechender Terminus findet sich wohl in der Rechtssprechung, auf die sich dieser Anklagepunkt bezieht.Die Anklage müsste aber beweisen, dass Kim Wall da (Edit: bei den Stichen) noch gelebt hat, sonst fällt das auch unter die Leichenschändung.
Edit: Sonst frägt die Verteidigung den Sachverständigen: "Können Sie ausschließen, das Frau Wall bei den Stichen schon tot war?"